Hallo Chris,
im Prinzip ja. Für einen Anspruch auf die volle Zulage genügt es, wenn ein Betrag von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2100 €) in den Vertrag eingezahlt wird. Darüber hinausgehende in den Vertrag eingezahlte Beträge könnten daher zulagenunschädlich entnommen werden.