Ab 1.1.2012 müssen auch mittelbar förder-fähige Riester-Sparer 60 € Eigenbeitrag leisten. Ist es richtig, dass sich dadurch der maximal steuerlich abzugsfähige Betrag von 2.100 auf 2.160 € erhöht?
12.01.2012, 17:24
von
Ulrike Schulte
12.01.2012, 17:50
von
Knut Rassmussen
Ja.
12.01.2012, 17:56
von
Knut Rassmussen
Ja. § 10a Abs. 3 Satz 3 EStG
12.01.2012, 17:56
von
Sternchen
NEIN!
12.01.2012, 17:58
von
Sternchen
Ok, JA, sorry
12.01.2012, 23:39
von
Anhang
zusätzliche Fragen: Ändert sich was durch die neue 60 E-Regel auch bei sog Kleinstbetragsrenten? Müssen jetzt alle, die die neue Regel betrifft, einen neuen Dauerzulagenantrag stellen? Wer informiert die Betroffenen wann (Zulagenstelle oder Anbieter)? Wie viele Sparer sind betroffen?
Ich danke für Antworten!