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Experten-Antwort

Riester-Versicherungen für ausländische Staatsbürger mit befristetem Aufenthaltstitel

von A.09.09.2020 | 10:09
598 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich lebe seit 15 Jahren in Deutschland und bin mit einem Deutschen verheiratet, allerdings habe ich derzeit (und für voraussichtlich 3 Jahre) noch einen befristeten Aufenthaltstitel nach § 28 (1) AufenthG. Ich würde gerne - um gemeinsam mit meinem Ehemann die volle staatliche Förderung zu nutzen - einen Riester-Vertrag abschließen. Allerdings hat mich die Hannoversche Versicherung abgelehnt, da sie nur Versicherte mit unbefristetem Aufenthalt annehme. Laut Auskunft der Versicherung gibt es allerdings andere Versicherer, die den unbefristeten Aufenthaltstitel nicht zur Bedingung machen. Bevor ich nun einzeln hunderte Versicherer anfrage, wollte ich mich erkundigen, ob es Informationen darüber gibt, welche Versicherer grundsätzlich auch Riester-Versicherungen mit befristetem Aufenthaltstitel ermöglichen? Ich freue mich über jeden Tipp - auch wenn es vermutlich keine Liste dieser Versicherungen gibt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.09.2020 | 13:22

Hallo A.,

eine Versicherung kann ich Ihnen leider nicht benennen. Vielleicht ist Ihnen die Verbraucherzentrale oder ein unabhängiger Honorarberater bei der Suche nach der passenden Versicherung behilflich.

3 Antworten

Titelam 09.09.2020 | 15:06
Wenn Sie mit einem Deutschen verheiratet sind ist Ihr Aufenthalt unbefristet.
A.am 10.09.2020 | 07:52
Das ist so leider nicht wahr. Zunächst wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 AufenthG ausgestellt, die i.d.R. eine Gültigkeit von 3 Jahren hat und danach zu verlängern ist. Erst nach 3 Jahren mit dieser Aufenthaltserlaubnis bekommt man die Niederlassungserlaubnis, i.e. den unbefristeten Aufenthaltstitel. Im Sozialversicherungsrecht geht es i.A. nicht um die Befristung, sondern darum, ob es sich um einen "zukunftsoffenen" Aufenthaltstitel handelt. Ein solcher ist auch die Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 - im Gegensatz z.B. zu einem Aufenthaltstitel zum Studium. Die Hannoversche verlang für die Riesterrente aber explizit einen unbefristeten und nicht bloß zukunftsoffenen Aufenthaltstitel. Ich habe extra nachgefragt, es handelt sich wohl um eine Vorgabe der Risikoprüfung und ist auch nicht verhandelbar.
A.am 10.09.2020 | 07:56
Dennoch vielen Dank. In dem Fall werde ich mein Glück wahrscheinlich zuerst einmal mit dem Anschreiben einzelner Versicherer versuchen, die prinzipiell in Frage kommen.
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