Zum Erhalt der vollen Riesterförderung sind als Mindesteigenbeitrag 4 Prozent der maßgebenden Einnahmen des Vorjahres ( maximal 2.100,- Euro ) zu leisten.
Maßgebende Einnahmen sind unter anderem:
- das Vorjahres-Bruttoarbeitsentgelt ( max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze )
- bei Beziehern von Übergangsgeld (=Entgeltersatzleistung) wird das tatsächlich gezahlte Übergangsgeld berücksichtigt.
Sofern im kompletten Jahr 2008 ausschließlich nur Übergangsgeld gewährt wurde, berechnet sich der zu leistende Mindesteigenbeitrag aus den 4% des gezahlten Übergangsgeldes. Wurde vor dem Bezug von Übergangsgeld auch Arbeitsentgelt gezahlt, fließt das erhaltene Bruttoarbeitsentgelt aus der Beschäftigung als Berechnungsgrundlage in die Berechnung mir ein. Mit der Zahlung des Sockelbeitrages jedenfalls ist der Erhalt der vollen Förderung nicht gewährleistet.