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Riesterbeitrag bei Übergangsgeld

von Wolfgang03.02.2009 | 16:32
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Wie hoch ist der Mindestbeitrag bei Beziehern von Übergangsgeld (Umschulung) um die volle Förderung zu erhalten, bzw. gilt das ÜG des Vorjahres als Bruttoeinkommen? Reicht der Sockelbeitrag?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zum Erhalt der vollen Riesterförderung sind als Mindesteigenbeitrag 4 Prozent der maßgebenden Einnahmen des Vorjahres ( maximal 2.100,- Euro ) zu leisten.

Maßgebende Einnahmen sind unter anderem:

- das Vorjahres-Bruttoarbeitsentgelt ( max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze )

- bei Beziehern von Übergangsgeld (=Entgeltersatzleistung) wird das tatsächlich gezahlte Übergangsgeld berücksichtigt.

Sofern im kompletten Jahr 2008 ausschließlich nur Übergangsgeld gewährt wurde, berechnet sich der zu leistende Mindesteigenbeitrag aus den 4% des gezahlten Übergangsgeldes. Wurde vor dem Bezug von Übergangsgeld auch Arbeitsentgelt gezahlt, fließt das erhaltene Bruttoarbeitsentgelt aus der Beschäftigung als Berechnungsgrundlage in die Berechnung mir ein. Mit der Zahlung des Sockelbeitrages jedenfalls ist der Erhalt der vollen Förderung nicht gewährleistet.

9 Antworten

Schiko.am 03.02.2009 | 17:25
Bezieher von Übergangsgeld sind von der Riesterförderung nicht ausge- schlossen. Gehe davon aus, im Vorjahr bestand überhaupt keine Sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigung und es errechnet sich ein Beitrag unter 60 Euro. In diesem Fall sind 60 Euro Sockelbeitrag fällig. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 03.02.2009 | 17:28
Um 17:25 Uhr hat der Spassvogel wieder zugeschlagen. Selig sind die Armen im Geiste! Mit freundlichen Grüße;
Schiko.am 03.02.2009 | 19:05
Ist das Gehirn für manche Fragen einfach zu klein, bringt der Besitz des " SGB" auch nicht viel ein". MfG.
Wolfgangam 03.02.2009 | 19:37
Meine Güte ...muss ich nun auch mal seufzen. Machens ne eindeutige Grußformel und man wird Sie 'erkennen', letztendlich am Textinhalt. Auf jeden 'falschen' Schik© - Beitrag noch mehr verbalen Müll hinterher zu kippen bringst nun auch nicht ... Gruß w.
Schiko.am 03.02.2009 | 21:20
Ihre Oberhirtlichen Bemerkungen kenne ich nun ja auch schon lange. Natürlich weiß ich auch, auf solche Sektierer sollte man nicht eingehen, das fällt auf einem zurück Aber, einmal angefangen, ist mitgehangen. Mache dies mehr aus Spaß an der Freud, blättern Sie einfach um, wenn Sie Schiko echt oder unecht lesen. Sie haben scheinbar die Bemerkung für den "Bundesnachrichten Dienst nicht geeignet" nicht gelesen. Damit war doch die Grußformel gemeint. Meine Beiträge schließen doch M f G., im Gegensatz zum Anderen. Das dies meinen Double nicht auffiel verständlich, bei Ihnen enttäuschend. Mit freundlichen Grüßen.
Wolfgangam 04.02.2009 | 07:29
Hören Sie einfach auf mit dem Unsinn. Danke!
B´sonam 04.02.2009 | 08:14
Da muß ich Wolfgang Recht geben.... Außerdem : Je mehr sie darauf eingehen, desto interessanter wird es doch für den "falschen" Schiko.
Schiko,am 04.02.2009 | 08:59
Ok, ich höre auf. Vielleicht hilft Ignoranz diesem Kleingeist das Handwerk zu legen. Mit freundliche Grüße,
Resignationam 04.02.2009 | 11:33
Schiko, irgendwie tun Sie mir richtig leid, Sie müssen sich nicht nur mit Ihrem "Doppelgänger" rumärgern, nein, Sie müssen Sich auch noch mit diesen beiden Kleingeistern und Alles-Besserwissern rumprügeln. Da hilft nur eines: Nicht ernst nehmen!!!!
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