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Experten-Antwort

Riestern teils/teils un(gefördert)

von 3?19.11.2020 | 19:28
98 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Gehalt hat extrem Substanz verloren. Dadurch ist die Mindestsumme für die Förderung zukünftig niedriger. In ein paar Jahren bringt mir der Mehrbetrag auch keinen Steuervorteil mehr. Ich habe gehört, dass auch ungegliedertes Riestern möglich ist. Kann ich bei einem Anbieter im gleichen Jahr beides, also Betrag x für die volle Zulage gefördert und ein paar hundert Euro ungefördert einzahlen. Wie werden diese für die separate Besteuerung des Ertragsteils später herausgerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo 3?,

bei der Zahlung von Riesterbeiträgen erfolgt eine Begrenzung nur in der Form, dass die steuerliche Förderung maximal bis zu einem Jahresbeitrag von 2.100 Euro erfolgt.

Sie können höhere Beträge über den steuerlich geförderten Betrag hinaus zahlen, sofern der Riestervertrag dies zulässt.

Wie diese höheren Beiträge steuerlich bewertet werden können wir in diesem Forum nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich daher mit steuerrechtlichen Fragen an einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder an das Finanzamt.

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3 Antworten

Steueram 20.11.2020 | 04:44
Und wieder der Hinweis, dass es sich hier nicht um ein Steuerforum handelt. Steuerrechtliche Fragen können Sie Ihrem Finanzamt, einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein stellen.
3?am 20.11.2020 | 07:13
Um Steuern geht es nur am Rande. Die Frage bezieht sich klar auf die Möglichkeit, geförderte und ungeförderte Beiträge zu zahlen. Da die DRV auch zu Altersvorsorge berät, bin ich im richtigen Forum.
Steueram 20.11.2020 | 08:25
Und wieder der Hinweis, dass es sich hier nicht um ein Steuerforum handelt. Steuerrechtliche Fragen können Sie Ihrem Finanzamt, einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein stellen.
Um Steuern geht es nur am Rande. Die Frage bezieht sich klar auf die Möglichkeit, geförderte und ungeförderte Beiträge zu zahlen. Da die DRV auch zu Altersvorsorge berät, bin ich im richtigen Forum.
Hat ja auch niemand behauptet, dass die anderen Fragen hier falsch sind. Fragt sich nur, warum Sie dann auch eine steuerrechtliche Frage (wenn auch nur am Rande stellen), wenn Sie wissen, dass diese nicht in dieses Forum gehören.
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