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Riesterrente

von Danny29.04.2008 | 11:27
1027 Ansichten
2 Antworten

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ich bin rentenversicherungspflichtig angestellt. meine frau ist hausfrau. unsere drei kinder sind 2000, 2004 und 2008 geboren. jetzt stellt sich für mich die frage, ob meine frau förderfähig im sinne von riester ist oder nur zulagenberechtigt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

die Geburt eines Kindes sollte immer ein Anlass sein, die Beitragsleistung zu überprüfen. Hintergrund ist, dass der Elternteil, für den eine Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden kann, in dieser Zeit pflichtversichert ist. Für Kinder, die nach dem 1.1.92 geboren wurden, werden 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Die Versicherungspflicht führt dazu, dass

der Elternteil in diesen Beitragsjahren zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehört und

selbst Eigenbeiträge leisten muss, um eine Zulage zu erhalten. Ein bis dahin bestehender abgeleiteter Zulagenanspruch, für den keine eigenen Beiträge gezahlt werden mussten, entfällt.

Dieser kann nach dem Ende der Erziehungszeit aber durchaus wiederaufleben.

1 Antworten

Vorsichtam 29.04.2008 | 12:00
Ihre Frau ist aufgrund der Erziehung von mindestens 1 Kind unter 3 Jahren förderfähig und somit zulagenberechtigt, wenn sie einen eigenen Riestervertrag hat oder abschließt und den Mindesteigenbeitrag einzahlt. Dieser beträgt 60 Eur im Jahr. Ich gehe davon aus, daß Sie letztes Jahr nicht beschäftigt war. Die Förderfähigkeit allein aufgrund der Erziehung eines Kindes ist an die Kindererziehungszeit , die Ihre Frau in der RV auf Antrag anerkennen lassen kann, gebunden. D.h. daß diese Förderfähigkeit für die Jahre 2008 bis einschließlich 2011 vorliegt. Sie könnte bei Zahlung von 60 Eur jährlich vom Staat 824 Eur pro Jahr, in dem sie für alle Kinder mindestens 1 Monat Kindergeld erhält, bekommen. 154,- Grundzulage, für die 2000 und 2004 geborenen Kinder jeweils 185,- und für das in 2008 geborene 300,- Kinderzulage jährlich. Für ausführliche Auskünfte und Info-material empfehle ich den Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung inIhrer Nähe. MfG
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