Hallo Rolf-Dieter Bielor,
Rentenversicherungsbeiträge sind auf den Auszahlungsbetrag einer Riesterrente nicht zu entrichten. Unter Umständen jedoch Beiträge zur Krankenversicherung. Zur Klärung dieser Frage empfehle ich Ihnen daher, sich daher direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.