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Experten-Antwort

Riesterwechsel

von haraldbrigitte14.03.2013 | 08:48
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9 Antworten

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Meine Frau hat seit 2002 einen Riestervertrag und möchte diesen wechseln. Früher galt ab dem 60. Lj Auszahlung monatlich möglich. Wie ist das, wenn sie den Vertrag wechselt? Gelten dann die neuen Bedingungen, Auszhalung erst mit dem 62. Lj.?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo haraldbrigitte,

beim Abschluss eines neuen Altersvorsorgevertrags gelten grundsätzlich auch die aktuellen Bedingungen für den Altersvorsorgevertrag. Maßgebende Vorschrift für die von Ihnen genannte Altersgrenze ist übrigens § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz – AltZertG).

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8 Antworten

Riesteram 14.03.2013 | 09:17
Da muessen sie diejenigen fragen bei denen sie den neuen Vertrag unterschreiben
haraldbrigitteam 14.03.2013 | 09:50
Ist denn das nicht gesetzlich geregelt?
egalam 14.03.2013 | 18:29
Ein Wechsel bei einem schon solange laufenden Vertrag sollte aber nur begrenzt Sinn machen. Vertrag (sofern Versicherung) ist ja bereits voll abgezillmert und unterliegt noch alten Bestimmungen etwa Auszahlung ab 60. Lj und kein Unisex-Tarif. In welche neue(n) Sparform/Vertrag soll denn gewechselt werden?
haraldbrigitteam 15.03.2013 | 07:47
Von einem Fondsparplan, der sehr hohe Gewinne bis jetzt erwirtschaftet hat (es sind ca. 7.000 Euro drin, eingezahlt wurde als Eigenanteil nur ca. 400 Euro gesamt!!!) soll in einen sicheren Riesterbanksparplan umgeschichtet werden, um die Kursgewinne mitzunehmen.
egalam 15.03.2013 | 14:01
Okay, bei einem "Kinder-Familienunternehmen" =) profitiert man natürlich überproportional von Riester-Förderung. Und das ist auch gut so! Also, ich würde dann auch vorschlagen: Gewinne sichern, wer weiß, wie es an den Kapitalmärkten so weiter geht...
haraldbrigitteam 15.03.2013 | 13:48
Ja, immer jedes Jahr den Mindesteigenbeitrag gezahlt, z.Zt. 60 Euro p.a.. Vor 2008 waren das weniger p.a. als 60 Euro p.a.. Insgesamt hat Sie in 10 Jahren ca. 400 Euro gesamt selbst eingezahlt und den Rest als Zulagenföderung bei 3 eigenen Kindern für die Sie Kindergeld bekommt und Ihre eigene staatliche Förderung von z.Zt. 154 Euro p.a. seit 2008 wurde staatlich gefördert in den Riesterfondsparplan eingezahlt. Für 2013 erhält Sie 1009 Euro Zulagen (4. Kind in 2013 geboren) und muss 60 Euro p.a. selbst zahlen und das jedes Jahr solange Sie Kindergeld für die dann 4 Kinder erhält.
egalam 15.03.2013 | 12:40
PS. Falls 400 Euro Eigenanteil gesamt sogar über die gesamte LZ meint, wäre ich erst recht sprachlos!
egalam 15.03.2013 | 12:38
Verstehe haraldbrigitte. Fondssparplan und Banksparplan sind ja bereits die günstigeren Sparformen. Ich selbst habe einen FSP bei der DWS. Von solchen Ergebnissen kann ich aber bisher nur träumen. Bei 400 Euro Eigenanteil, in zehn Jahren 4.000 Euro, sind Performance und Zulagenförderung optimal gelaufen. So Ergebnis würde ich auch wahrscheinlich sichern wollen und keine Experimente (mehr) riskieren.
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