Hallo haraldbrigitte,
beim Abschluss eines neuen Altersvorsorgevertrags gelten grundsätzlich auch die aktuellen Bedingungen für den Altersvorsorgevertrag. Maßgebende Vorschrift für die von Ihnen genannte Altersgrenze ist übrigens § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz – AltZertG).