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Experten-Antwort

Rückforderung von Beiträgen

von Rückforderung27.03.2019 | 08:48
73 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Zusammen, ich bin am 10.12.1946 geboren und habe bisher noch keine Rente bezogen. Bisher war ich die ganze Zeit weiter beschäftigt, in der Hoffnung meine Rente hierdurch zu steigern. Allerdings hat mein Arbeitgeber nie Beiträge aus meinem Arbeitsverhältnis einbehalten und an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt. Nun habe ich meinen Rentenantrag gestellt und dort den vorliegenden Sachverhalt geschildert. Was kommt jetzt auf mich zu? Muss ich die Beiträge, die eigentlich von mir hätten getragen werden müssen, komplett zurück zahlen? Oder muss dies mein Arbeitgeber tun, da er mich falsch angemeldet hat? Mit freundlichen Grüßen, Rückforderung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag!

Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Ein unterbliebener Abzug darf nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist.

Weil Sie aber bereits einen Rentenantrag gestellt haben, wird sich Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger mit der zuständigen Beitragseinzugsstelle (Ihre Krankenkasse) um die Beitragszahlung kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten

Klugpuperam 27.03.2019 | 09:14
Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob überhaupt Beitragspflicht bestanden hat. Im zweiten Schritt, das heißt im Falle der Beitragspflicht, ist zu prüfen, ob die Beiträge überhaupt noch gefordert werden können oder ob sie schon verjährt sind. Am Ende ist der Arbeitgeber Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages, das heißt er hat zu zahlen. Ggf. kann er Rückgriff beim Arbeitnehmer nehmen. Der Vorgang wird ja jetzt geprüft. Einfach abwarten, würde ich sagen.
Rückforderungam 27.03.2019 | 10:01
Vielen Dank, Klugpuper! Das beruhigt mich jetzt erst einmal!
Rücktrittserklärung am 27.03.2019 | 11:27
Hallo, beantragen Sie die Rente. Vom Geburtsdatum sind Sie bereits überfällig.
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