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Experten-Antwort

Rückkehr aus Ausland - kann ich Rentenbeiträge nachzahlen

von brigitte baur27.08.2012 | 15:47
3266 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe rund 25 Jahre im Ausland gearbeitet und möchte nun wieder nach D retour. Kann ich im Ausland bezahlten Beiträge (welche ich mitnehmen kann) in D einzahlen in die Rentenversicherung und bekomme dann D Rente? Danke für die Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wegen der nur allgemeinen Informationen von Ihnen kann auch nur allgemein geantwortet werden.

Eine besondere Nachzahlungsmöglichkeit für Personen, die im Ausland tätig waren und denen die dortigen Beiträge erstattet werden, gibt es grundsätzlich nicht.

Eine Nachzahlungsmöglichkeit von Beiträgen bei Ausscheiden aus einer internationalen Organisation gibt es allerdings (§ 204 SGB VI). Die Bundesrepublik Deutschland hat zudem für bestimmte Personen sogenannte Übertragungsabkommen (z. B. EG-, EPA, EIB, EZB) geschlossen. Ob Sie darunter fallen, sollten Sie unter genauer Schilderung Ihres Sachverhaltes bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

Ansonsten sehe ich nur die Möglichkeit der Entrichtung von freiwilligen Beiträgen für das aktuelle Kalenderjahr bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen.

Bedenken Sie bitte auch, ob ein Rentenanspruch im Ausland ggf. auch bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland zu realisieren wäre und nicht die bessere Variante ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Paulaneram 27.08.2012 | 16:02
Wenn ich im Ausland mehr Rente bekomme, würde ich lieber im Ausland bleiben und dort meine höhere Rente beziehen. Da war ja auch ihr Lebensmittelpunkt. Da bekommen sie sicherlich auch ihre Krankenversicherung günstiger als hier von einer privaten Krankenversicherung.
-/-am 27.08.2012 | 16:29
Welches Ausland?
KSCam 27.08.2012 | 16:34
Nachzahlen geht bei der DRV in aller Regel nicht, momentan könnten Sie 12 Monate fürs Jahr 2012 zahlen, wenn Sie in D leben. Um welches Ausland handelt es sich denn? Welche Staatsangehörigkeit haben Sie. Ich rate Ihnen sich sobald Sie in D leben bei einer Beratungsstelle der DRV individuell zu erkundigen.
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