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Experten-Antwort

Rückkehr in den Beruf und die derzeitige Verrentung

von Altenpflegerin03.11.2020 | 19:18
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich bin 56 und wegen eines damaligen psychischen Zusammenbruchs voll frühberentet bis zum Eintritt der regulären Altersrente aus rein medizinischen Gründen. Dies ist nun bereits seit 3 Jahren so. Nun möchte ich wegen des derzeitigen Personalmangels in der Altenpflege wieder in meinen Beruf vollzeitig zurückkehren. Die Frage lautet nun: Ist dies mir überhaupt erlaubt und welche Folgen hätte dies auf meine Frührente? Da ich mich voll einsatzfähig fühle, wie früher, würde mich ein möglicher Verlust der Frührente nicht sonderlich stören, da ich als Pflegedienstleiterin einsteigen kann mit der entsprechenden Entlohnung, die um Längen höher ist, als wie meine Rente. Im Elo-Forum meint man, das mir das arbeiten völlig verboten ist, was ich mir aber nicht so richtig vorstellen kann. Danke für Ihre Hilfe in dieser Angelegenheit. Ines D.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Altenpflegerin,

die Ausübung einer Beschäftigung ist nicht verboten.

Bitte teilen Sie die Aufnahme einer Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger mit. Dieser wird dann die konkreten Auswirkungen auf Ihre Rente prüfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Dam 03.11.2020 | 19:26
Sie leben in einem freien Land und können so ziemlich tun und lassen, was Sie möchten. Auch arbeiten. Verboten ist es nicht. Sie melden dieses der Rentenversicherung und werden dann sehen, was sich ergibt. Mögliche Szenarien: Sie gelten weiterhin als erwerbsgemindert und die Rente ruht aufgrund des Hinzuverdienstes. Sie sind nur noch teilweise erwerbsgemindert und erhalten eine Teilrente mit individuellem Hinzuverdienst. Oder Sie sind nicht mehr erwerbsgemindert und die Berentung endet. Viel Spaß bei der neuen Tätigkeit!
Manfredam 03.11.2020 | 19:54
Was verstehen Sie den unter Längen höher als Ihre derzeitige Rente? Also anders gesagt nicht mit einem Minijob zu vergleichen.....der ja wohl auch noch einiges bringen würde....Rente+Minijob.....ist die Differrenz zum Gehalt der Pflegekraft so hoch ....das Sie sich dem Risiko aussetzen ....die Rente ganz zu verlieren? Tun und lassen können Sie natürlich was Sie wollen wie mein Vorredner schon geschrieben hat....! Aber wie gesagt....wenn Sie scheitern sollten....muss die Rente auch wieder erst fliesen also eine Beratung bei einem unabhängigen Rentenberater wäre wohl sinnvoll...z.b. ein Sozialverband! Viel Glück bei Ihrer Entscheidung! Msnfred
Ouzam 03.11.2020 | 19:57
Was bedeutet in Ihren Augen verboten? Meinen Sie, iSv es hat Auswirkungen auf die Rente. Ja, wenn Sie Vollzeit arbeiten hat es auf alle Fälle Auswirkungen. Zumindest wird Ihr Gesundheitsstatus überprüft, im ungünstigsten Fall die Rente aberkannt. Verboten im Sinne eines rechtlichen Verbots ala Bußgeld oder gar Strafe bzw. eine benötigte Genehmigung. Nein.
W°lfgangam 03.11.2020 | 20:40
Hallo Altenpflegerin, eine Rente - weder eine (vorzeitige) Alters- noch ein unbefristete EMRT - _verbietet_ Ihnen, eine Beschäftigung/seis auch in Vollzeit, wieder aufzunehmen. ...das ELO-Forum mit deren 'Rentenexperten' – hmm, ein wahrer 'Jungbrunnen' für (un)gelöste Fragen zur Rente ... ;)) > Die Frage lautet nun: Ist dies mir überhaupt erlaubt und welche Folgen hätte dies auf meine Frührente? JA, Sie selbst entscheiden/Ihr künftiger Arbeitgeber, ob Sie für diesen Job leistungsfähig sind und den arbeitsvertraglichen Anforderungen genügen können - auch im Hinblick auf die festgestellte EMRT bis zur Regelaltersrente. Ihre EM fällt nicht zwingend weg (eine etwaige Betriebsrente VBL/KZVK auch nicht), nur weil Sie eine Beschäftigung wieder aufnehmen. Ggf. wird Ihre Rente im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen reduziert, ggf. komplett auf NULL gesetzt, ggf. aber auch 'entzogen'. Wichtig: Teilen Sie ihrer DRV die Aufnahme der Beschäftigung (Inhalt/Art der Beschäftigung, beabsichtigte Arbeitszeit/Std.-Zahl tgl./in der Woche), mit und den erwarteten Hinzuverdienst ab Rentenbeginn - für das lfd. Jahr/das Folgejahr. Gruß w. PS: Wenn Sie in der aktuellen Situation ein Hilfe für die Allgemeinheit sind - tun Sie es einfach ...meinen Applaus haben Sie dafür!!! ABER, behalten Sie auch ursächlich die psychische Belastung im Auge: "schaffe ich das wirklich/wie lange/fange ich erst mal 'klein'/Std.-Zahl an?!" ...Ihre EMRT wurde nicht ohne Anlass bis zur Regelaltersrente bewilligt, bedenken Sie das bitte.
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