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Experten-Antwort

Rückwirkende EM Rente-Steuer

von Hannes02.05.2015 | 23:30
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgender Sachverhalt: August 2011 Rentenbescheid das EM Rente rückwirkend ab September 2010 bezahlt wird. Im Jahr 2010 ausserdem Arbeitseinkommen und KG(Lohnersatzleistung) Bei Lohnsteuerausgleich 2011 natürlich keine Rente angegeben da zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Nun meldet die DRV JETZT dem FA einen Bescheid über Rente im Jahr 2011. Diese wurde jedoch nicht ausbezahlt da direkt mit KK verrechnet wurde. jetzt soll ich Steuer nachzahlen plus Zinsen für 4 Jahre.. Finanzamt geht nur nach Meldung durch DRV!! Das kann doch so nicht sein das ich Steuer für Geld bezahlen soll das ich nicht erhalten habe? Was kann ich tun? Danke für Vorschläge und Meinungen !! Grüße der Hannes

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "rosebud".

Zur abschließenden Klärung Ihrer Angelegenheit können Sie sich mit einem Steuerberater oder evtl. einem Lohnsteuerhilfeverein in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

13 Antworten

Lauraam 03.05.2015 | 10:01
Hallo Hannes, ich habe ein ähnliches Problem (Abfindung Arbeitgeber, Nachzahlung Rente, Krankengeld). Deshalb habe ich dieses Jahr erstmalig eine Steuerberaterin kontaktiert. Das würde ich dir dringend empfehlen. Bei mir hat Sie bereits einen Fehler vom Finanzamt entdeckt, der nicht ohne ist. Da läuft gerade ein Verfahren zu.
Onkel Ottoam 02.05.2015 | 23:42
Vielleicht den ganz einfachen Weg gehen und dem FA mitteilen und belegen,dass die Nachzahlung mit den Leistungsträgern verrechnet wurde.
Hannesam 03.05.2015 | 00:08
Das hab ich versucht... Abrechnung an FA geschickt... Hat die aber nicht interessiert! Die meinen es gibt ne Meldung von DRV und damit ist es Einkommen! Na hab auch schon bei der DRV angerufen, die wollten sich melden! Mal sehen ob das innerhalb der Zahlfrist passiert.
Hannesam 03.05.2015 | 11:59
Hallo Laura, Danke für den Hinweis, ist ne Überlegung wert. Muss mich mal erkundigen was so ein Steuerberater kostet. Normal dürfte ja aufgrund des Grundfreibetrages gar keine Steuer anfallen! Aber durch den Misch-Masch von Lohn, KG und nicht erhaltener Rentennachzahhlung ist das schon verwirrend Na mal sehen ob die DRV noch zu ner Aufklärung beiträgt!
Onkel Ottoam 03.05.2015 | 14:40
Da ist die DRV der falsche Ansprechpartner,Sie benötigen einfach einen Beleg Ihrer KK über die erfolgte Verrechnung.
Hannesam 03.05.2015 | 15:06
Den Beleg hab ich. Fakt ist die DRV hätte keine Meldung von Einnahmen dem FA schicken dürfen. Naja vielleicht erreich ich nächste Woche mal nen Sachbearbeiter... Bisher nur Servicestelle die das weiter geben wollte. Interessant wäre halt zu wissen ob das so auch anderen passiert ist da es vielleicht grundsätzlich so von der DRV gehanhabt wird das verrechnete Leistungen ans FA geneldet werden und warum erst so spät!
rosebudam 04.05.2015 | 11:17
Hallo Hannes, die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die entsprechenden Meldungen an die Finanzämter zu erstatten. Wenn Sie die Forensuche (z. B. mit den Suchbegriffen: Finanzamt Nachzahlung Krankengeld) genutzt hätten, wären Sie auf folgenden Thread gestoßen, der Ihre Fragen eigentlich schon beantwortet. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… (in die Adresszeile Ihres Browsers kopieren!)
Hannesam 04.05.2015 | 12:32
Danke Rosebud!!! Habe verstanden, die KK muss korrigierte Meldung an FA schicken! @experte ... wofür Steuerberater????
Hannesam 04.05.2015 | 13:29
Die Aussage kam vom FA! Ich soll jetzt Aussetzung der Vollstreckung beantragen bis die korrigierte Meldung der KK vorliegt! Sie haben mir jedenfalls sehr weiter geholfen Rosebud! Vielen Dank dafür Gruß der Hannes
rosebudam 04.05.2015 | 13:22
Regulärer Erstellungszeitpunkt der (maschinellen) Meldung an die Finanzbehörden müsste Januar/Februar des Folgejahres nach Abrechnung des Erstattungsanspruches sein. Woher haben Sie die Erkenntnis, dass die Meldung der DRV erst 2015 erfolgt ist? In mehreren mir bekannten Fällen lagen die DRV-Meldungen den Finanzbehörden z. T. schon jahrelang vor, wurden aber durch die örtlich zuständigen Finanzämter erst "verspätet ausgewertet".
Hannesam 04.05.2015 | 12:53
Die andere Frage die bleibt: Warum gibt die DRV eine Zahlung aus 2011 erst 2015 ans FA? Ist das normal?
Hannesam 04.05.2015 | 14:04
Hallo Katja für 2010 erhielt ich die Korrektur mit Steuernachzahlung plus Zinsen. Die Jahre darauf ich jedes Jahr einen Ausgleich gemacht, es wurden jedoch nie Steuern fällig
Katja1am 04.05.2015 | 13:53
Hallo Hannes, schön das der Beitrag von @rosebud Ihnen geholfen hat. Zur weiteren Erklärung noch ein paar Hinweise: Ich darf Ihre Angaben mal so interpretieren das in der Einkommensteuererklärung (nicht Lohnsteuerausgleich für 2010, die im Jahre 2011 gemacht wurde, nur das Arbeitseinkommen für 2010 und das Krankengeld für 2010 angegeben worden ist. Soweit ist das alles korrekt. Eine Einkommenssteuererklärung für 2012 haben Sie wohl gar nicht gemacht. Die DRV hat Anfang 2012 die vorgeschriebene Meldung an das Finanzamt gemacht in der als Summe die Rentenbeträge 2010 und 2011 enthalten war. Grundsätzlich gilt im Steuerrecht das Zuflußprinzip. Die Meldung enthielt auch den Hinweis das in der Summe Beträge für mehrere Jahre enthalten sind. An Sie selbst wurde keine Mitteilung versandt da bei "Neurentnern" dies nur auf Anforderung und dann in den Folgejahren automatisch erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt war völlig unklar, ob und wer welche Korrekturmeldungen abgeben muss. Erst das BMF-Rundschreiben vom 16.7.2013 brachte dann Klarheit. Die Krankenkassen haben dann wohl beraten wie man das ganze technisch umsetzen kann, Offenbar hat Ihre Krankenkasse nun die "Altfälle" aufgearbeitet und Korrekturmeldungen für die Krankengeldzahlungen in den Jahren 2010 und 2011 abgegeben. Das Finanzamt hat dann wohl von der DRV getrennte Mekdungen für die 2010 und 2011 angefordert. Was für einen Bescheid vom Finanzamt haben Sie denn jetzt erhalten, den Einkommensteuerbescheid für 2010 oder den für 2011 oder für beide Jahre? Katja
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