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Experten-Antwort

Rückwirkende EM-Rente, was passiert mit der Altersrente?

von Hans06.05.2021 | 14:15
220 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich habe ab Februar 2018 eine Altersrente für Schwerbehinderte bezogen. Nun bekomme ich hoffentlich bald rückwirkend ab Mai 2013 eine Erwerbsminderungsrente. Wird die Altersrente aufgehoben oder läuft die Erwerbsminderungsrente nur bis zu dem Zeitpunkt als meine Altersrente begann? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

zunächst einmal wird geprüft, welche Rente ab Februar 2018 höher ist. Die höhere Rente wird dann gezahlt. Sind beide Renten gleich hoch, bleibt es bei der Altersrente.

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3 Antworten

Hansam 06.05.2021 | 14:59
Die Erwerbsminderungsrente wird nach meinen eigenen Berechnungen höher sein. Ist die Ansicht dann korrekt, dass die bisherige Altersrente aufgehoben wird und ich in Zukunft dann erneut eine Altersrente beantragen kann/muss?
Siehe hieram 06.05.2021 | 15:20
Nein, so nicht. Es würde dann nur bedeuten, dass die Altersrente (die inzwischen ja schon längst 'bindend' bewilligt wurde), ab Rentenbeginn in Höhe der (rückwirkend) bewilligten (höheren) EM-Rente zu zahlen ist.
Hansam 06.05.2021 | 15:52
Alles klar, vielen Dank!
Deutsche Rentenversicherung
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