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Experten-Antwort

Rückwirkende Umdeutung Rehaantrag sinnvoll

von Achtsam14.01.2016 | 14:46
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine volle Erwerbsminderung bescheinigt bekommen und bin nun in der Zwickmühle, zu entscheiden,ob ich einen in 2013 gestellten Rehaantrag umdeuten ODER den in 2015 gestellten Rentenantrag als Rentenbeginn möchte. Da ich nicht weiß, welche Bedeutung die eine oder andere Entscheidung haben kann, stehe ich wie der Ochs vorm Berg und weiß nicht, nach welchen Kriterien ich diese Entscheidung treffen soll?! Klar ist mir, dass zu diesen Zeiten erhaltenes Hartz IV und Sozialgeld mit einer evtl. Nachzahlung der DRV verrechnet wird.Spielt hier die einzuhaltende Wartezeit eine Rolle?Gibt es sonstige Dinge zu bedenken/beachten? Vielen Dank fürIhre schnelle Rückantwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Dieser kann eine Rentenberechnung durchführen. So erfahren Sie, wie hoch die Rente zu beiden Zeitpunkten wäre.

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3 Antworten

???am 14.01.2016 | 14:51
Das für Sie interessanteste Argument wird wohl die Rentenhöhe sein. Da können Sie ja mal bei Ihrer DRV nachfragen, wie's jeweils damit ausschaut.
Achtsamam 16.01.2016 | 16:28
Vielen Dank für die schnelle Rückantwort,dies werde ich dann versuchen. Alles Gute!
Feliam 18.01.2016 | 10:18
Grundsätzlich ist bei identischem Leistungsfall die Rente unabhängig vom Beginn (abgesehen von den Rentenerhöhungen in der Zwischenzeit und einem verschiedenen Abschlag bei Beginn der Rente nach 60+) gleich hoch. In Ihrem Fall würde jedoch ein Beginn vor dem 01.07.2014 und einer ggf. danach liegen. Da es zu diesem Zeitpunkt eine Rechtsänderung, also eine Änderung in der Berechnung der EM-Renten gab, sollten Sie auf jeden Fall Probeberechnungen anfordern.
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