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Rückwirkende volle Erwerbsminderungsrente

von I. Dold03.03.2017 | 23:14
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen Erstmal zur Vorgeschichte: Da ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Arbeitplatz gekündigt habe erhielt ich ohne Sperre bei der Agentur für Arbeit zuerst ALG1, anschließend für volle 78 Wochen Krankengeld. In dieser Zeit stellte ich einen Rentenantrag auf volle Erwerbsminderung. Zwischenzeitlich stellte ich einen Antrag beim Versorgungsamt und bekam eine Behinderung von 50%. Nachdem die Krankenkasse mir nach 78 Wochen Krankengeldzahlung mitteilte das die Zahlung endet, bekam ich anschließend durch Antrag wieder ALG 1 für 2 Monate. Dann bekam ich nach 15 Monaten den Bescheid über eine volle Erwerbsminderungsrente befristet für 3 Jahre. Diese Rente bekam ich Rückwirkend zum 01.01.2016 , also Nachzahlung. In dieser Zeit bekam ich noch für 10 Monate Krankengeld/Übergangsgeld(Reha)/ALG1 Hier sei vermerkt das mein Krankengeld wesentlich niedriger war als die Rente die ich jetzt erhalte. Die Nachzahlung bekomme ich erst nach Verrechnung Agentur für Arbeit, Krankenkasse usw.laut Rentenversicherung ausbezahlt, der Restbetrag ist mir nun auf mein Konto überwiesen worden. Erstattungsanspruch erhoben hatte nur die Agentur für Arbeit laut Mitteilung der Rentenversicherung. Meine Frage wäre nun: Was ist mit dem Krankengeld was mir für 10 Monate in diesem Zeitraum gezahlt wurde. Wie bereits erwähnt war es wesentlich niedriger als meine Rente jetzt, meistens ist es es umgekehrt. Für eine Antwort wäre ich Dankbar Grüße Ingrid

10 Antworten

Malteam 04.03.2017 | 06:26
Wenn die Nachzahlung abgerechnet wurden, sollten Sie eigentlich auch ein entsprechendes Schreiben erhalten, aus dem erkennbar ist, wie 1.) die ursprüngliche Nachzahlung sich auf Grund welcher Erstattungsanspruch und in welcher Höhe sich auf den jetzt auszuzahlenden Betrag reduziert hat und 2.) dass im Falle weiteren Sozialleistungsbezuges im Zeitraum der Nachzahlung dies em Träger mitzuteilen ist. Gegebenenfalls findet auch auch kein Erstattungsanspruch mit dem Krankengeld statt. Dazu müsste man mal den Bescheid sehen. Frage: Der Leistunsfall Ihrer Rente liegt vermutlich im Juni 2015 (siehe Seite 2 Ihres Bescheides) Seit wann sind Sie Arbeitsunfähig (also ab wann sind Sie erkrankt // nicht gleichzusetzen mit dem Beginn der Zahlung des Krankengeldes) ? Je nach dem wie die Fallgestaltung aussieht, ist es alternativ zum Erstattungsanspruch durchaus möglich, dass das Krankengeld auf die Rente angerechnet wurde.
Rentensputnikam 04.03.2017 | 06:30
Danke Pseudosputnik, dass Sie für mich antworten, aber ich würde das lieber selber machen! Nur auf einen Link verweisen, ist ein bisschen armselig für einen Plagiator!
Rentner Sputnikam 04.03.2017 | 14:10
Wo steht denn in diesem Thread ein Link? Und warum ist es "armselig", eine mehrfach wiederholt gestellte Frage mit der Verlinkung auf die Erstantwort zu beantworten? Sie schreiben doch auch nicht ein paar mal dieselbe Antwort in mehreren aufeinander folgenden gleichlautenden fragen. Oder etwa doch?
Rentensputnikam 04.03.2017 | 14:48
@ Rentersputnik: Falschses Forum hier für Sie! Richtig: Stänkerforum für Leute die nichts zu sagen haben aber gerne rumstänkern!
Rentensputnik der Echteam 04.03.2017 | 15:13
Bitte ignorieren Sie die unqualifizierten Wortbeiträge meines Namensvetters. Meine Antwort an I. Dold gab ich bereits um 01:15 Uhr. "Rumstänkern" geht glaube ich anders. MfG
Rentensputnikam 04.03.2017 | 17:04
@Rentensputnik der Echte: Sind Sie "der echte Plagiator" Glückwunsch! Noch dümmer geht es nicht mehr und wenn sind Sie eher der "Geächtete"!
Genervter Mitleseram 04.03.2017 | 19:07
Meine Güte, was ist heute wieder los in diesem Forum? Etwas weiter oben bezeichnet ein Schreiber andere User als "bekloppt" und als "Vollpfosten". Und hier beschimpft ein User einen anderen als "Stänkerer" und als "dumm". Das Niveau dieses Forums wird durch solche Flegeleien nicht gerade angehoben. Das genaue Gegenteil dürfte der Fall sein....
W*lfgangam 04.03.2017 | 21:25
Zitat von Genervter Mitleser anzeigen
Hallo Genervter Mitleser, wie an jeden WE eben ...interessante /amüsierende /nutzlose /Fake-Beiträge ...sonst hätten doch auch Sie nichts zu lesen/kommentieren - oder?! ;-) Gruß w.
I. Doldam 04.03.2017 | 23:31
Zitat von Malte anzeigen
Gegebenenfalls findet auch auch kein Erstattungsanspruch mit dem Krankengeld statt. Dazu müsste man mal den Bescheid sehen. Frage: Der Leistunsfall Ihrer Rente liegt vermutlich im Juni 2015 (siehe Seite 2 Ihres Bescheides) Seit wann sind Sie Arbeitsunfähig (also ab wann sind Sie erkrankt // nicht gleichzusetzen mit dem Beginn der Zahlung des Krankengeldes) ? Je nach dem wie die Fallgestaltung aussieht, ist es alternativ zum Erstattungsanspruch durchaus möglich, dass das Krankengeld auf die Rente angerechnet wurde. Hallo Malte Danke für Deine Antwort Ich habe von der Rentenversicherung 6 Wochen nach dem Rentenbescheid die Abrechnung der Nachzahlung bekommen, darin steht das die Agentur für Arbeit Erstattungsanspruch erhoben hat. Dieser Betrag wurde dann von der Nachzahlung abgezogen, der Rest wurde mir überwiesen. Zu Deiner weiteren Frage: Ich bin Anfang Juni 2015 erkrankt, und habe von Ende Juli 2015 an Krankengeld bezogen ( im Mai 2016 für 3 Wochen auf Reha ) das genau so hoch war wie das ALG1 Zu Punkt 2 Deiner Frage wie ist das gemeint: Ich habe ja erwähnt das ich in 2016 von Januar bis Anfang November noch Krankengeld bezogen habe, das muss doch die Rentenversicherung mit der Krankenversicherung klären oder nicht. MfG I.D.
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