Hallo UW,
eine pauschale Antwort zu Ihrer Anfrage ist nicht möglich. Hier wird es immer auf die Umstände des Einzelfalles ankommen.
Ein Hinweis, dass Sie eine neue Begutachtung wünschen, kann aber nichts schaden. Inwieweit dies aber berücksichtigt wird, liegt im Ermessen des Sozialgerichtes.