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Experten-Antwort

RV bei kurzfristiger Selbständigkeit aus Arbeitslosigkeit heraus

von Fidi24.03.2015 | 12:21
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Hallo, derzeit beziehe ich ALG I, war vorher jahrelang im künstlerischen Bereich als Angestellte tätig. Nun hatte ich die Möglichkeit, als Krankheitsvertretung (Zeitrahmen zwei Wochen, ebenfalls künstlerischer Bereich) einzuspringen. Gewünscht war die Honorarabrechnung per Rechnungsstellung. Aufgrund der Höhe der Stunden fiel ich aus dem ALG I heraus. Habe mich also abgemeldet, der Krankenkasse Bescheid gegeben und versucht, für die RV kurzfristig in die KSK zu kommen. Das wurde telefonisch abgelehnt, da nur kurzfristige Selbständigkeit. Inzwischen bin ich wieder arbeitslos gemeldet, nun kam die erneute Anfrage für weitere Termine zur Krankheitsvertretung, wieder per Rechnung und für Einzeltermine. Mit der Krankenkasse kann das alles geklärt werden, aber was kann ich tun, um die Lücke in der RV zu schliessen - sowohl die bereits entstandene als auch die, die jetzt vermutlich entsteht? Falls das relevant ist: steuerlich/ finanziell fällt alles unter das Kleinunternehmergesetz. Eine dauerhafte Selbständigkeit ist von mir nicht beabsichtigt und auch nicht wahrscheinlich. Viele Dank für jede Information!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fidi,

denkbar wäre in Ihrem Fall eine freiwillige Beitragszahlung oder auch eine sogenannte Antragspflichtversicherung. Ob das für Sie relevant ist, erfahren Sie nach Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Bitte lassen Sie sich hierzu beraten.

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