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Experten-Antwort

RV melden oder nicht?

von Marie Klein27.08.2020 | 21:01
106 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Meine Mutter ist gesundheitlich eingeschränkt. Sie möchte gerne einen Pflegegrad beantragen. Leider haben wir keine weiteren Verwandte, kann ich mich als Pflegeperson eintragen lassen? Und muss ich das meiner RV melden, dass ich dort eingetragen bin . Oder gibt es für mich Nachteile? Viele Dank. Mit freundlichen Grüßen Marie Klein

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2020 | 06:26

Hallo Marie Klein,

wenn Ihr Gesundheitszustand die Pflege Ihrer Mutter zulässt, können sie diese selbstverständlich ausüben. Solange Sie die Pflegetätigkeit zudem nicht erwerbsmäßig ausüben, besteht auch keine Meldepflicht gegenüber dem Rentenversicherungsträger.

Eine Meldepflicht besteht allerdings, wenn Sie von Ihrer pflegebedürftigen Mutter Entgelt erhalten, welches das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld übersteigt. Dann ist das übersteigende Entgelt als Hinzuverdienst auf Ihre Rente anzurechnen. Im Zweifelsfall sollten Sie also den Rentenversicherungsträger informieren, wenn Sie Entgelt erhalten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 27.08.2020 | 21:20
Dem würde nichts entgegen stehen.
Marie Kleinam 30.08.2020 | 17:33
Hallo, habe noch eine Frage, muss man überhaupt eine Pflegeperson beim Pflegeantrag angeben? Es gibt ja auch einige, die gar keine Verwandtschaft haben. Und man sucht sich dann eine Hilfe z. B. per Inserat in der Zeitung, wenn der Antrag genehmigt wurde. Viele Grüße Marie Klein
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