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Experten-Antwort

Schließt Übergangsgeld Leistungen nach dem Aufstiegsförderungsgesetz aus?

von Maus07.08.2011 | 22:02
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1 Antworten

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Ich werde vorauss. mit Hilfe der DRV und Übergangsgeld meinen Meister im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben machen. Nun wird mir und meiner Familie vorauss. das Geld jedoch nicht reichen, weil wir auch noch finanz. verpflichtungen durch einen Hauskauf haben. Wohngeld kann ich nicht beantragen hab ich herausgefunden, aber vielleicht Meister-BAföG? Weiß jemand Bescheid, ob dies möglich ist? Ich habe nichts dazu gefunden... Weiß jemand Bescheid? Herzlichen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.08.2011 | 11:34

Dieses Forum ist nur zuständig für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Da das

Meister-Bafög keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann hierzu in diesem Forum keine Auskunft gegeben werden.

Bitte wenden Sie sich an das diesbezügliche Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem ständigen Wohnsitz.

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