Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen hansrostock,
der Anspruch auf Übergangsgeld als ergänzende Leistung entsteht mit dem Beginn der LTA und ist für die gesamte Dauer der Leistung nach dem Recht zu beurteilen, das zu diesem Zeitpunkt maßgebend ist. Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld mit Beginn ab 01.01.2018 ist grundsätzlich das zuletzt abgerechnete Bruttoarbeitsentgelt und Nettoarbeitsentgelt, wenn die Beschäftigung bei Beginn der Leistung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Berechnungsgrundlage ist mindestens 65 % eines fiktiven Arbeitsentgelts, das ihrer nachgewiesenen beruflichen Qualifikation entspricht.
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