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Experten-Antwort

Schlüssel zur Berechnung des Übergangsgeldes bei LTA

von hansrostock23.01.2018 | 15:13
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5 Antworten

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Guten Tag liebe Experten. Mein Antrag auf berufliche Rehabilitation/LTA wurde kürzlich bewilligt. In einem ersten Gespräch wurde angedeutet daß es auf eine Arbeitserprobung und daran anschließend auf eine Umschulung hinausläuft. Dafür wurde mir Übergangsgeld in Aussicht gestellt. Kurz zur Vorgeschichte. Ich war bis Mitte November 2016 in Arbeit. Danach bis zum 25.04.2017 im ALG 1-Bezug. Zwischen Jahresbeginn 2016 bis zum 20.06.2016 war ich ebenfalls arbeitslos(ALG 1). Bis zum 31.12.2015 war ich 33 Jahre bei einem Arbeitgeber tätig. Also seit Ende meiner Lehre. Vom 26.04.2017 bis 22.07.2017 war ich erkrankt. Danach bis zum 13.10.2017 wieder in ALG 1. Seit dem 13.10.2017 bin ich im ALG 2-Bezug. Den Antrag auf berufliche Rehabilitation/LTA habe ich von der DRV am 29.09.2017 erhalten. Abgabe war am 12.10.2017. Meine Frage: Wonach wird das Übergangsgeld berechnet ? Gruß Hans

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.01.2018 | 08:11

Guten Morgen hansrostock,

der Anspruch auf Übergangsgeld als ergänzende Leistung entsteht mit dem Beginn der LTA und ist für die gesamte Dauer der Leistung nach dem Recht zu beurteilen, das zu diesem Zeitpunkt maßgebend ist. Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld mit Beginn ab 01.01.2018 ist grundsätzlich das zuletzt abgerechnete Bruttoarbeitsentgelt und Nettoarbeitsentgelt, wenn die Beschäftigung bei Beginn der Leistung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Berechnungsgrundlage ist mindestens 65 % eines fiktiven Arbeitsentgelts, das ihrer nachgewiesenen beruflichen Qualifikation entspricht.

4 Antworten

???am 23.01.2018 | 15:22
Zum einen wird eine Berechnung aus Ihrem letzten Lohn (11/2016) durchgeführt. Dann erfolgt noch eine Vergleichsberechnung aus der Qualifikationsgruppe (vermutlich 3). Das höhere Übergangsgeld wird gezahlt.
Berti aus Wermelskirchenam 24.01.2018 | 22:45
Hallo Hansi, das muss man Ihnen lassen. Sie sind ein sehr höflicher Mensch und kompetent dazu. Immer weiter so. LG
hansrostockam 24.01.2018 | 20:45
Guten Abend liebe Experten. Ich möchte mich herzlich für die schnellen und kompetenten Antworten bedanken. Grüße aus Rostock Hans
Morris84am 13.05.2019 | 15:40
Angenommen ich würde vor Beginn der LTA Maßnahme in einem berufsfremden Arbeitsbereich tätig sein oder ALG 1 beziehen. Dann wäre trotzdem mein letztes Gehalt aus dem Beruf maßgebend, der zu meiner AU und dem Grund zur Umschulung geführt hat, oder?
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