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Experten-Antwort

Schwangerschaft

von Anja Z.17.03.2016 | 12:21
1637 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin in der 31. Schwangerschaftswoche und dauerhaft voll EU berentet. Wann muss ich dem Rentenversicherungsträger mitteilen dass ich schwanger bin? Muss ich es überhaupt mitteilen? Ich habe sehr mit meiner Gesundheit zu kämpfen und bisher war die Schwangerschaft nicht wirklich leicht mit vielen Krankenhausaufenthalten, daher habe ich überhaupt nicht darüber nachgedacht, dass es evt. meldungspflichtig sein könnte. Oder erst nach der Geburt? Ändert sich dadurch für mich etwas? Für Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Anja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja Z.,

von Ihrer Schwangerschaft müssen Sie den Rentenversicherungsträger nicht informieren. Hinsichtlich Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergeben sich keine Änderungen. Bei einem späteren Leistungsfall (z. B. des Alters) wird dann die Zeit der Kindererziehung berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Galgenhumoram 17.03.2016 | 13:38
Lieber Experte... nicht ganz....sollte es die erste Schwangerschaft sein....sollten Sie die Geburt anzeigen, damit ist die Elterneigenschaft nachgewiesen und Sie zahlen weniger Beiträge zur Pflegeversicherung aus der Rente. Sind Sie bereits Mutter, dann ist die Elterneigenschaft bereits berücksichtigt
Anja Z.am 18.03.2016 | 10:28
Vielen Dank für Ihre Antworten. Nein, es ist nicht meine 1. Elterneigenschaft. Ich bin vor der EU-Berentung schon Mutter gewesen. Mit freundlichen Grüßen Anja
Deutsche Rentenversicherung
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