Hallo Anja Z.,
von Ihrer Schwangerschaft müssen Sie den Rentenversicherungsträger nicht informieren. Hinsichtlich Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergeben sich keine Änderungen. Bei einem späteren Leistungsfall (z. B. des Alters) wird dann die Zeit der Kindererziehung berücksichtigt.