Hallo Wilhelm Tell,
eine rechtssichere Auskunft zur Frage der Anrechenbarkeit von Einkünften auf die Grundsicherung werden Sie nur bei Ihrem zuständigen Grundsicherungsamt bekommen. Genauso verhält es sich zur Frage der steuerlichen Behandlung der Schweizer Rente. Wenden Sie sich hierzu an das zuständige Finanzamt. Nur so viel vorab, grundsätzlich gehören auch ausländische Renten zum anrechenbaren Einkommen auf die Grundsicherung.
Eine „Zusammenziehung“ der Deutschen und der Schweizer Rente ist nicht möglich. Jeder Nationalstaat erbringt seine eigene Leistung. Krankenversicherungspflicht besteht grundsätzlich im Wohnstaat. Sofern Sie in Deutschland leben, müssen Sie den Bezug der Schweizer Rente Ihrer Krankenkasse mitteilen. Unter Umständen handelt es sich hierbei um eine beitragspflichtige Einnahme. Ob eine ergänzende Krankenversicherung in der Schweiz möglich ist, sollten Sie dort erfragen.