Hallo Alfons,
es ist, soweit Ihr Arbeitgeber Ihnen Altersteilzeit anbietet, grundsätzlich möglich einen Altersteilzeitvertrag bis zum Rentenbeginn abzuschließen.
Dies sollten Sie jedoch bei Ihrem Arbeitgeber erfragen.
In jedem Fall ergibt sich bei Ihrem Jahrgang 1963 folgende Rentenbeginne:
- mit Abschlag 61 Jahre + 10 Monate
- ohne Abschlag 64 Jahre + 10 Monate.