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Experten-Antwort

Schwerbehindert plus Altersteilzeit möglich?

von Alfons17.09.2016 | 14:58
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Ich bin Jahrgang 03/1963 und bin zu 60% schwerbehindert. Bei meinen Recherchen habe ich herausgefunden, daß ich mit Abschlägen (0,3%-Regel) bereits mit 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen kann. Ich hatte ebenfalls von der Altersteilzeit (Blockmodell) gelesen. Kann man beides miteinader kombinieren, so dass ich bsp. mit 60 Jahren aufhören kann? Falls nicht, was ist lukrativer: Altersteilzeit oder vorgezogene Altersrente? Freundliche Grüße Alfons

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alfons,

es ist, soweit Ihr Arbeitgeber Ihnen Altersteilzeit anbietet, grundsätzlich möglich einen Altersteilzeitvertrag bis zum Rentenbeginn abzuschließen.

Dies sollten Sie jedoch bei Ihrem Arbeitgeber erfragen.

In jedem Fall ergibt sich bei Ihrem Jahrgang 1963 folgende Rentenbeginne:

- mit Abschlag 61 Jahre + 10 Monate

- ohne Abschlag 64 Jahre + 10 Monate.

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4 Antworten

W*lfgangam 17.09.2016 | 15:43
Hallo Alfons, das eine hat mit dem anderen zunächst mal nichts zu tun. ATZ = Reduzierung Ihrer Arbeitszeit um die Hälfte/vorwiegend wird hier das Blockmodell angestrebt/vom Arbeitgeber ausschließlich angeboten, damit Sie schneller 'zuhause' sind - und muss bis zum ersten möglichen Rentenbeginn reichen. Voraussetzung: Ihr AG ist überhaupt bereit, mit Ihnen eine ATZ zu vereinbaren. Vorgezogener Rentenbeginn = über den GdB kann man den Erreichen, 61+10 mit Abschlag 10,8 % oder 64+10 ohne Abschlag. Wenn Sie ATZ kombinieren können mit/ohne Abschlag - kein Problem. Erster Schritt ist die Möglichkeiten beim AG zu erkunden, sich dann über die finanziellen Folgen/Rente beraten zu lassen. Und ja, während der ATZ ist das Entgelt natürlich auch etwas niedriger, damit müssen Sie zuerst kommen. Gruß w. PS: der GdB muss aber bis zu jedem Rentenbeginn gesichert sein/unbefristet. PPS: 'lukrativ' ist immer der spätestmögliche Rentenbeginn/Regelaltersrente ;-)
OttoNormalVerbraucheram 19.09.2016 | 12:00
Hallo Jeder muss bei den Abschlägen aber auch berücksichtigen die Einstiegs Renten höhe ist mit 61 höher wie mit 65 weil die Renten höhe ja Gesengt wird, effektiv sind das somit keine 10,8 Prozent Abschläge.
W*lfgangam 19.09.2016 | 20:38
Hallo OttoNormalVerbraucher, Sie meinen, eine um 10,8 % gekürzte Rente ist in 4 Jahren wirtschaftliche gesehen immer noch höher, als dann eine ungekürzte Rente, die sich in die 4 Jahren um weitere Entgeltpunkte aus Beschäftigung erhöht? ...das müssen Sie OttoNormalDenkenden mal anschaulich erklären - Sie haben dafür alle Zeit der Nacht, diesen Dummfung auf wirtschaftliche Rahmendaten zu stellen – versenken Sie sich dabei nicht im Grübeln ;-) Nicht das über Nacht alle Beschäftigten die versicherungspflichtige Beschäftigung einstellen, weil sie bis zur Regelaltersgrenze *beschissen werden und - laut Aussage von 'ONV' - weniger auf dem Konto haben ...sicher, zumindest kein höheres Einkommen bis dahin mehr – ach, was zählt die Haushaltskasse, kostet doch nur 'Arbeit', wo das Sofa doch so nah :-) Gruß w. ...selten so krude Gedanken von denkenden Menschen erlebt - gesengt sind die, die mit dem Feuer von Nichtinformationen spielen.
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