Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen, können Sie die bisher "angesparte" Altersrente abschlagsfrei bekommen. Sie können allerdings nicht so viel Rente erhalten wie für den Fall, dass Sie bis zur Regelaltersgrenze (für 65 Jahre plus 2 Monate) weiter in die Rentenversicherung einzahlen und die Rente erst dann in Anspruch nehmen.
Vom "Brutto"-Rentenbetrag sind im Regelfall Beitragsanteile zur Krankenversicherung (z. Zt. 8,2%) und der Beitrag zur Pflegeversicherung (1,95 % bzw. 2,2%, falls keine Elterneigenschaft vorliegt) in Abzug zu bringen.
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