erhalten kinder von sed-opfern zuwendungen, wenn diese in einem heim oder bei fremden personen während der haftzeit ihrer eltern, untergebracht wurden?
24.07.2009, 09:46
Experten-Antwort
Die besondere Zuwendung für Haftopfer (SED-Opferrente) kann nur an die damals inhaftierte Person selbst gezahlt werden; sie ist auch nicht vererbbar. Kinder, die während der Inhaftierung ihrer Eltern in Heimen oder bei fremden Personen unterbracht waren, können diese besondere Zuwendung somit nicht erhalten.