Hallo Herr Fischer,
leider können wir zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Angaben machen.
Wir kennen noch keine Ausführungsbestimmungen.
Sorry!
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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Hallo Herr Fischer,
leider können wir zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Angaben machen.
Wir kennen noch keine Ausführungsbestimmungen.
Sorry!
Die Durchführungsbestimmungen sind noch nicht erlassen worden. Es ist beabsichtigt, dass die Zuständigkeit für die Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer der Zuständigkeit für die Gewährung der Kapitalentschädigung im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) folgt. Danach sind hinsichtlich der ehemaligen rehabilitierten politischen Häftlinge die Landesjustizverwaltungen oder die von den Landesregierungen bestimmten Behörden und hinsichtlich der Inhaber von Bescheinigungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) die Häftlingshilfebehörden der Bundesländer zuständig.
Für die Zahlung dürfte die gesetzliche Rentenversicherung nicht zuständig sein, da die erforderliche Einkommensermittlung sich nach § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch richtet (Sozialhilfe).
Die Durchführungsbestimmungen sind noch nicht erlassen worden. Es ist beabsichtigt, dass die Zuständigkeit für die Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer der Zuständigkeit für die Gewährung der Kapitalentschädigung im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) folgt. Danach sind hinsichtlich der ehemaligen rehabilitierten politischen Häftlinge die Landesjustizverwaltungen oder die von den Landesregierungen bestimmten Behörden und hinsichtlich der Inhaber von Bescheinigungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) die Häftlingshilfebehörden der Bundesländer zuständig.
Für die Zahlung dürfte die gesetzliche Rentenversicherung nicht zuständig sein, da die erforderliche Einkommensermittlung sich nach § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch richtet (Sozialhilfe).
Hallo, Theo,
dieses ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die sogenannte "Opferrente" sind die Landesjustizverwaltungen der Länder zuständig.
Wir bitten sie daher, sich an diese Stelle zu wenden und danken für Ihr Verständnis.
Hallo Hilde,
Ihre Frage geht leider über das, was wir hier in diesem Forum (zur Rentenversicherung und Alterssicherung) leisten dürfen hinaus. Bei der SED-Opferrente handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier kann ich Ihnen also nur empfehlen, sich an die zuständige Rehabilitierungsbehörde (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - oft aber bei den Ämtern für Familie und Soziales angegliedert) zu wenden.
Hallo Detlef,
Ihre Fragen gehen leider über das, was wir hier in diesem Forum (zur Rentenversicherung und Alterssicherung) leisten dürfen hinaus. Bei der SED-Opferrente handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier kann ich Ihnen also nur empfehlen, sich an die zuständige Rehabilitierungsbehörde (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - oft aber bei den Ämtern für Familie und Soziales angegliedert) zu wenden.
Hallo Andreas Friedrich,
bitte lesen Sie einfach die Beiträge im Thread, unter dem sie gepostet haben. Hier wurde die Frage bereits merhfach beantwortet.
Ich verweise auf die Experten-Antwort vom 19.07.2007 - im übrigen ist nicht Ihr letzter Wohnsitz massgeblich. Zuständig ist das Amt für Rehabilitation beim Landratsamt Ihres letzten Wohnorts vor der VErfolgung/Ausreise. Beim LRA werden die Anträge zumindest entgegengenommen.
Beitrag von Experte, 19.07.2007, 14:51 Uhr
Hallo Detlef,
Ihre Fragen gehen leider über das, was wir hier in diesem Forum (zur Rentenversicherung und Alterssicherung) leisten dürfen hinaus. Bei der SED-Opferrente handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier kann ich Ihnen also nur empfehlen, sich an die zuständige Rehabilitierungsbehörde (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - oft aber bei den Ämtern für Familie und Soziales angegliedert) zu wenden.
Bitte wenden Sie sich an ein Amt für Familie und Soziales oder folgende Adresse:
Landesdirektion Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz
Die Rentenversicherung ist für diese Opferrente nicht zuständig, deshalb können wir Ihnen auch keine näheren Auskünfte dazu geben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
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