Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

SELBSAUSKUNFT

von KLARA25.05.2010 | 18:18
2510 Ansichten
26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo,da ich mich in widerrufsverfahren befinde nach eine ablehnung des antrages auf EM nach lange zeit bekamm ich post von RV dezenat IX einen fragebogen zu selsbstauskunft was ist das? die fragen mich nach krankheiten, Ärzte einkommen usw. was wird da bearbeitet?viele diese fragen werden schon an hand meine akte beantwortet, danke für kluge beantwortung KLARA

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Nix".

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Deswegen heißt es Selbstauskunft! Sie sollen mit Ihren eigenen Wörtern Ihren Zustand und andere Fragen beantworten. Wie Sie das machen kann Ihnen hier keiner sagen.

24 Antworten

Emseram 25.05.2010 | 18:56
Rufen Sie doch morgen früh gleich bei ihrer Rentenversicherung an und fragen Sie dort direkt nach.
Nixam 25.05.2010 | 19:15
Sie haben mit diesem Fragebogen die einmalige Möglichkeit, Fragen zu beantworten, welche aus dem Akteninhalt eventuell nicht hervorgehen und den ganzen Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen bei Kenntnis des Gesamtsachverhaltes. Möglicherweise machen Sie in diesem Fragebogen auf eine Berufskrankheit aufmerksam, die aus dem Akteninhalt bisher eventuell nicht hervorgegangen ist. Viele Grüsse Nix
Teil 23567am 25.05.2010 | 21:11
und gleich kommt wieder der Sozialrechtler und antwortet sich selbst. Herrlich. Besser als in einem Comic.
KAROLam 26.05.2010 | 00:27
23567; WAS WOLLEN SIE DA SAGEN? DAS IST NUR MISST!!!
KLARAam 25.05.2010 | 23:53
ja ist das dumm die besserwisser! habe mir sooooo gedacht! wo bleiben die experten?
KLARAam 26.05.2010 | 00:58
ICH DACHTE HIER BIN ICH RICHTIG! LEIDER WIE ICH SEHE NUR SCHLAUMEIER SIND DA!!!!
Bertam 26.05.2010 | 08:18
Es ist davon auszugehen, dass die Widerspruchstelle noch einige Auskünfte von Ihnen benötigt, die aus der bisherigen Akte nicht hervor gehen. Da aber nicht für jeden Versicherten ein speziell abgestimmter Vordruck rausgeschickt wird, nehmen die einen der das gesamte Fragenspektrum abdeckt. Dass es da ggf. zu Überschneidungen mit bereits vorliegenden Informationen kommt ist nicht außergewöhnlich. Wenn Sie der Meinung sind, dass die ein oder andere Frage bereits im Rentenantrag beantwortet wurde, machen Sie eben einen Vermerk an diese "Wie bekannt. Keine Änderung.".
Bertam 26.05.2010 | 09:21
Ich nehme an, dass es sich um die Rechtsabteilung handelt. Diese ist für die Bearbeitung Ihres Widersprruchs zuständig. Eine andere Abteilung dürfte wohl kein Interesse an Ihrer Selbstauskunft haben. Sofern aus dem Schreiben Ihres RV-Trägers nichts genaues hervor geht, wenden Sie sich kurz telefonisch an den angegebenen Bearbeiter. Dieser wird Ihnen sicher genau Auskunft geben können.
KLARAam 26.05.2010 | 09:14
danke Bert! mich hat aber int. was dieser dezenat bearbeitet genau bei der RV!
KLARAam 26.05.2010 | 09:52
danke experte! da kann ich alles da verstehen! oder nix! was soll man da ja antw. das einer gesund ist wen es nicht so ist!? die fragen wurden ja schon ja so oft gestellt,wartet einer darauf>>?
KLARAam 26.05.2010 | 09:48
ja ok! Bert was macht ja die recht abtlg.? bei der RV?
Bertam 26.05.2010 | 10:07
Ihren Widerspruch bearbeiten. Man kann sie also auch "Widerspruchstelle" nennen. Die Sachbearbeitung gibt den Vorgang auf Grund Ihres Widerspruch an diese Stelle. Die überprüft den von Ihnen beanstandeten Bescheid und führt, falls noch unklarheiten bestehen, nochmals Ermittlungen durch. Danach wird über Ihren Widerspruch entschieden.
Rechtsabteilungam 26.05.2010 | 10:09
Was eine Rechtsabteilung tut? Vermutlich wie bei fast allen Behörden: Knifflige Fragestellungen von Kollegen beantworten. Und Widersprüche bearbeiten. D.h., wenn ein Widerspruch eingeht, prüft erst mal der Sachbearbeiter, der den Bescheid erlassen hat, ob er eventuell einen Fehler gemacht hat und korrigiert ihn gegebenenfalls - soll ja vorkommen. Falls er seinen Bescheid nach wie vor richtig findet, geht das Ganze an die Rechtsabteilung mit sehr erfahrenen Mitarbeitern, die alles nochmal durchgeht.
KLARAam 26.05.2010 | 11:49
Hllo expert! wen sie es sind! das war die dümmste antwort was ich bis jetzt bekommen habe" habe gedacht hier in RV forum bekommt man ja gute antw.!
Useram 26.05.2010 | 12:23
Das Expertenteam kann nichts dafür wenn sie die antworten, die ihnen gegeben werden, nicht verstehen. die widerspruchsstelle bearbeitet ihren widerspruch. und um ihre "seite" anzuhören, bekommen sie diese fragebogen wo sie mit ihren eigenen worten reinschreiben sollen was ihnen felt etc. damit gibt ihnen die rechtsmittelabteilung die möglichkeit selbst dazu stellung zu nehmen (so wie ich das verstanden habe, man möge mich korrigieren, sollte ich falsch liegen)
KLARAam 26.05.2010 | 12:57
das hast duulf ganz böse gesagt! das bin ich nicht nur mich nervt das blöde rumgefrage,wen einer krank ist ! da ist er! und die nicht kranken gehen mir nicht an,ok, war blöd das ich nur hier gefragt habe!sorry! falsches forum!!!!!
Ulfam 26.05.2010 | 12:54
Merkt ihr eigentlich gar nicht, das @KLARA ist wieder so ein Forentroll ist ? Bitte den ganzen Thread sofort löschen. Alles andere bringt doch nichts...
Heikeam 26.05.2010 | 13:22
Hallo Ulf, ich denke Sie haben völlig Recht. Es gibt m.E. keinen Rentenversicherungsträger der Im Briefkopf "Abteilung IX" stehen hat. Heike
..-..am 26.05.2010 | 13:53
Doch gibt es und das is da die Rechtsabteilung.
KLARAam 26.05.2010 | 15:03
da nix noch schreibt! nur die einmallige gelegenheit es zu begrüngen-was soll ich noch schreiben? die ärzte haben es schon ! an hand der untersuchungen tetan was soll ich noch tun?
KLARAam 26.05.2010 | 14:38
was für leute hier mitreden! man soll doch dieses forum meiden! die unwissenheit schreckt ab1 und eine will nur rat!!!! da ist er durch die alleswisser nur fertigt danach!
..-..am 26.05.2010 | 15:45
Das war ernst gemeint. Abteilung IX is da wirklich die Abteilung Recht.
Dudenam 26.05.2010 | 17:54
Wenn Sie so chaotische Sätze schreiben wie hier im Forum, können Sie sich das Ausfüllen der Selbstauskunft echt sparen... Das wird dann bei der RV sowieso keiner lesen und vor allem verstehen können. Lassen Sie sich von jemanden helfen, der vernünftige Sätze und sich besser artikulieren kann als Sie.
KLARAam 26.05.2010 | 16:32
und was machen sie?..-..
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026