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Selbständig und Minijob

von shorty19.02.2007 | 14:10
2102 Ansichten
5 Antworten

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Kürzlich hat mich jemand gefragt, ob man sich als Selbständiger, der außerdem einen Minijob hat über diesen auch sozialversichern kann. Wenn ja, ist dieser Versicherungsschutz ausreichend oder muss zusätzlich noch eine private Kranken- bzw. Rentenversicherung abgeschlossen werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern ein Selbständiger einen Minijob ausübt, ist er grundsätzlich in der Kranken- und Rentenversicherung (RV) versicherungsfrei. Ein Versicherungsschutz besteht also nicht. Lediglich in der RV werden bei der Ermittlung der Wartezeit und der Rentenhöhe Zuschläge ermittelt.

In der RV kann allerdings auf diese Versicherungsfreiheit verzichtet werden. Sie sind dann versichert, wie ein "normaler" Beschäftigter". Dann kann (sollte aber nicht) auf eine private Rentenversicherung verzichtet werden. Vielmehr kann durch den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit auch die Riesterförderung beansprucht werden.

4 Antworten

KSCam 19.02.2007 | 17:50
auf Ihre Krankenversicherung hat der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit beim Minijob keinen Einfluß. Für Ihre spätere Rente erwerben Sie bei dieser Konstuktion pro Jahr maximal 4,25 Euro Rentenanspruch - das ist wohl keine geeignete Absicherung für die Zukunft.
HKam 20.02.2007 | 07:08
Die Hinnzuverdienstgrenze für Rentner, die jünger als 65 Jahre sind, liegt m.E. bei 350 €. Die sgilt auch für Einkünft aus selbständiger Tätigkeit. Wie berechnen sich diese Einkünfte unter Berücksichtigung von Einnahmen ( Umsatz ) einerseits und Kosten sowie Investitionen ( Abschreibung ) andererseits ? Helmut Knüfer
Heinericham 20.02.2007 | 08:35
Bei Selbständigen wird beim Hinzuverdienst der Gewinn, welcher im Einkommensteuerbescheid aufgeführt ist, durch 12 geteilt und für das entsprechende Kalenderjahr als Hinzuverdienst berücksichtigt.
shortyam 20.02.2007 | 10:34
Teilnehmer KSC Heisst das, man könnte die private Krankenversicherung kündigen und ist über den Minijob abgesichert?
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