Sofern ein Selbständiger einen Minijob ausübt, ist er grundsätzlich in der Kranken- und Rentenversicherung (RV) versicherungsfrei. Ein Versicherungsschutz besteht also nicht. Lediglich in der RV werden bei der Ermittlung der Wartezeit und der Rentenhöhe Zuschläge ermittelt.
In der RV kann allerdings auf diese Versicherungsfreiheit verzichtet werden. Sie sind dann versichert, wie ein "normaler" Beschäftigter". Dann kann (sollte aber nicht) auf eine private Rentenversicherung verzichtet werden. Vielmehr kann durch den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit auch die Riesterförderung beansprucht werden.