Grundsätzlich sind Sie als Selbständige Versicherungsfrei (es gibt Ausnahmen, z.B. bei nur einem Auftraggeber, hier sollten Sie sich beim zuständigen Träger erkundigen). Es besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung bzw zur Pflichtveresicherung auf Antrag (kann u.U. zur Aufrechterhaltung des EM-Rentenschutzes sinvoll sein).