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Experten-Antwort

Selbstständig und gesetzliche Renteversicherung

von Mülfarth05.01.2015 | 20:09
850 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, Ich war 30 Jahre iversicherungspflichtig beschäftig. Nun habe ich mich für meine letzten 10 Berufsjahre selbstständig gemacht. Wie gehe ich am besten mit meiner gesetzlichen Rentenversicherung um.? Sollte ich Mindestbeiträge zahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.01.2015 | 09:26

Es gibt im Zusammenhang mit Selbständigkeit sehr viele Fragen. Ein Beratungsgespräch wäre ratsam. Bei manchen selbst. Tätigkeiten liegt kraft Gesetzes bereits Versicherungspflicht vor. Sie hätte dann die Pflicht sich anzumelden bei der RV. Vielleicht gibt es Befreiungsmöglichkeiten von der RV-Pflicht. Welche Rechte resultieren daraus? Ist die Erwerbsminderung noch abgesichert? Welche Risiken sind durch bestehende Versicherungsverträge bereits abgesichert?

Alle Eventualitäten können hier nicht pauschal erläutert werden. Ein guter Start ins Thema: unsere Broschüre für Selbst. im download

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html

1 Antworten

W*lfgangam 05.01.2015 | 20:24
Hallo Müflarth, im Hinblick vorgezogene Rentenarten / Mindestversicherungszeiten / wie lange werde ich die selbständige Tätigkeit ausüben wollen/müssen, ist eine erste Einschätzung ohne Ihre bisherigen Versicherungsdaten/was werden Sie mal erwarten können - schwierig. In diesem Fall hilft wirklich nur das Aufsuchen einer Beratungsstelle, um das sortieren zu können. Aus erster Sicht ist vielleicht erstrebenswert, die 35 Jahre zu erreichen (AR ab 63 mit Abschlag), vielleicht rechnet sich aber auch eine Pflichtversicherung auf Antrag (45 Jahre und AR ohne Abschlag mit 63 + xx, je nach Jahrgang, falls noch erreichbar) und was Ihr Steuerberater davon/hohe ggf. ESt-mindernde Beiträge hält. Gruß w. ...die gesetzliche Krankenkassen werden Sie in dem Alter ja wohl nicht mehr gewechselt haben – wäre meine erste Zusatzfrage (wenn Sie nicht über exorbitant hohe Einkünfte/Altersversorgungen im Alter verfügen, so dass es sich dann wieder rechnen kann).
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