Hallo MGU,
da Sie in diesem Jahr noch zum begünstigten Personenkreis gehören, können Sie für 2007 auch noch eine Zulage erhalten. Erst im Jahr 2008 fallen bei Ihnen die Voraussetzungen der Förderung weg. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie z.B. einen Existenzgründungszuschuss erhalten und somit für diese Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung der Versicherungspflicht unterliegen. In diesem Fall können Sie auch als Selbstständiger die Riesterförderung erhalten. Wenn die Fördervoraussetzungen wegfallen, haben Sie grundsätzlich mehrere Möglichkeiten:
1. Sie sind verheiratet und Ihr/e Partner/in ist Förderberechtigt. Dann gibt es für Sie die Möglichkeit Ihren Vertrag im Huckepackprinzip als Zulagenvertrag weiterzuführen. Voraussetzung ist, dass Ihr/e Partner/in einen Riestervertrag bespart.
2. Sie lassen den Vertrag Ruhen. Jeder Riestervertrag kann jederzeit ruhend gestellt werden. Dies ist eine Anforderung an die Anbieter aus dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Die Ruhenszeit ist grundsätzlich unbegrenzt.
3. Sie besparen den Vertrag als "normale" Rentenversicherung weiter. Dann erhalten Sie allerdings weder Zulagen noch Steuervergünstigungen.
4. Sie kündigen den Vertrag. In diesem Fall sind jedoch die erhaltenen Zulage und gewährten Steuervergünstigungen zurück zu zahlen.
Was sich für Sie "lohnt" kann von hier nicht beurteilt werden.