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SGB II und Erwerbsunfähigkeitsrente und Unterhaltzahlung von Stiefvätern.

von Luna16.04.2007 | 15:27
1499 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wir haben hier folgendes Problem, mein Mann hat volle Erwerbsunfähigkeitsrente und ich nur auf Zeit. Ich bin in zweiter Ehe verh. und habe zwei Kinder jetzt 19 und 13 Jahre mit in die Ehe gebracht. Meine große 19 Jährige hat bis jetzt anteilig SGB II bekommen, dabei wurden unsere Renten und das Kindergeld komplett angerechnet. Heute behkamm ich einen Anruf, das SGB II am 30.04.07 eingestellt wird, da mein Mann für die beiden nicht Ehelichen Kinder unterhalte bezahlen soll. Wir bekommen aber nur ein Rente von zusammen 1200,00 Euro monatlich wie sollen wir das jetzt machen?? und an wenn können wir uns jetzt noch wenden. SGB II wird auch noch eingestellt, weil meine große Krank ist und erstmal nicht dem Arbeitsmarkt zu verfügung steht. Könnt Ihr mir einen Rate geben was ich jetzt noch machen kann?? wieseo muß der Steifvater jetzt für meine Kinder aufkommen, zumal wir auch noch ein Eheliches Knd von 9 Jahren haben. Bin für jeden Rat sehr dankbar.

3 Antworten

leinadam 16.04.2007 | 15:42
Der leibliche Vater ist doch für das kranke 19 jährige und für das 13 jährige Kind sowieso unterhaltspflichtig. Ist bei den 1200 schon das Kindergeld dabei ? Das gibts nämlich auch.
Lunaam 16.04.2007 | 15:47
Hallo, nein, Kindergeld ist nicht dabei. Der Leiblich Vater muss nicht bezahlen , laut SGB II sondern der Stiefvater da wir ein Bedarfsgemeinschaft sind. Und somit seine Rente 601,00 Euro voll angerechnet wird, auch meine rente von 600,00 Euro. Dazu kommt, das wir eine Wohung von 4 Zimmer haben die 775,00 Euro warm kostet inkl. heizung un die auch zu Teuer wäre also sollen wir hier raus und uns eine Wohnung suchen die 565,00 Euro inkl kostet. Nur die gibt es her nicht, ausser man nimmt eine 3 Zimmerwohnung aber das bei 5 Personen. Na ich weis ja nicht
Christinaam 16.04.2007 | 16:09
Hallo Luna, was ist mit der Tochter ? Wenn sie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, wird auch kein Alg II gezahlt. Ist sie nicht erwerbsfähig für längere Zeit ? Dann tritt u.U. das Sozialamt ein ? Dazu benötigt man mehr Angaben. Ein gutes Forum für solche Fragen ist auch "Tacheles". Bitte mal durchlesen und dort posten !
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