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Sicherungsvertrag

von Peter Podschuß02.01.2008 | 12:34
1459 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, was muss in einem Sicherungsvertrag stehen, mit dem man sich vor unberechtigten Forderungen von Schuldenaufkäufern schützen kann? Laut der ARD-Sendung "plusminus" vom 20.11.2007 besteht derzeit eine "rechtliche Schieflage" bei der Behandlung der Grundschuld. Diese bleibe während der gesamten Laufzeit des Bankdarlehens in voller Höhe bestehen. Verkauft die Bank nun diese Darlehensverträge an einen Schuldenaufkäufer (z.B. ins Ausland), könne dieser die volle Grundschuld eintreiben, auch wenn das Darlehen bereits weitgehend getilgt wurde. Um sich davor zu schützen solle man eine Zweckerklärung mit dem Kreditinstitut abschließen, um sich vor überhöhten Ansprüchen zu schützen. Was aber sollte in diesem Sicherungsvertrag stehen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.01.2008 | 14:03

Hallo Peter Podschuß,

danke für Ihr Interesse an unserem Artikel, aber bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich dieses Forum tatsächlich nur um private Av, gesetzliche Rente sowie Reha kümmern kann. Dieses Spektrum ist ja bereits sehr breit. Würden wir die Themen ausdehnen, würde die Übersichtlichkeit abhanden kommen.

In unserem Artikel stehen schon einige Tipps der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund (u.a. Grundbuch-Eintrag). Eine genaue Formulierungshilfe für den Vertrag können wir nicht geben (ohnehin müssen solche Details individuell verhandelt werden). Zudem ist zu entscheiden, ob eine Abtretungs-Sicherung für eine bereits bestehende Baufinanzierung abgeschlossen werden soll oder für einen Neuvertrag geplant ist.

Der Immobilienkauf gehört zu den größten Anschaffungen im Leben - individuelle Rechtsberatung ist daher sicherlich nicht unnütz. Baufinanzierungsberatung bieten u.a. Verbraucherzentralen an (www.vzbv.de).

An etwas versteckter Stelle hat plusminus übrigens auf diese Homepage verlinkt:

http://verkaufte-kredite.de

Wir hoffen Sie werden fündig...

Ihre Redaktion

4 Antworten

Do san`s foischam 02.01.2008 | 13:11
Das ist Ihr Expertenforum zu allen Fragen der persönlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge).
Falsches Forumam 02.01.2008 | 13:39
owT
Peter Podschußam 02.01.2008 | 13:43
Warum falsch. Heute steht in den News auf ihre-vorsorge.de etwas zu diesem Thema. Vielleicht kann sich die Nachrichten-Redaktion dieser Frage annehmen?
Schiko.-Original.am 02.01.2008 | 18:38
Sehr geehrter Herr Podschuß, vielleicht hilft ihnen dies etwas weiter. Lang ist,s her. Erinnere mich noch dunkel an eine prüfungsfrage zum bankkaufmann im jahr 1951, die sinngemäß lautete: Nennen sie mir den unterschied zwischen grundschuld und hypothek. Meine antwort, - so glaube ich- die grund- schuld ist akzessorisch und an eine nachweisbare for- derung der bank an den kunden gebunden. Es war durchaus üblich, die grundschuld bestand schon zwanzig jahre, obwohl der kredit längst zurückbezahlt . Schon der löschungskosten wegen wurde dem kunden geraten die grundschuld nicht löschen zu lassen. Dies hatte ja auch den vorteil, brauchte ein kunde schnell geld, war dies auch problemlos schnellstens möglich, da ja durch die noch eingetragene grundschuld jederzeit neu- valutierung möglich war. War auch überrascht, vor nur vier wochen bat die bank der löschung der eingetragenen grundschuld zuzustimmen. Dies kostete mir 125 euro für notar und grundbuchamt,der kredit -aufgenommen für hausbau, wurde bereits 1994 voll getilgt. Auch eine andere gläubigerbank kann nicht den grund- schuldbetrag einfordern sonder eben den auf konto noch valutierten schuldbetrag, anders bei zwangsverwertung. Euro 100.000 grundschuldeintrag besagen noch lange nichts über die kontoschuld aus. Vielleicht können sie mir erklären wo ich dies in "plusminus" im internet nachlesen kann. Habe schon mehrere male versucht ebenfalls einen beitrag von plusminus nachzulesen, hier wurde scheinbar behauptet, die riesterrente wird später auf die gesetzliche rente angerechnet. Vielen dank für entsprechenden hinweis.
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