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Sinn??

von Waltraud28.07.2009 | 09:00
1268 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich bin 67 Jahre. Ich habe 2 Kinder. Ich habe mir die Beiträge damals auszahlen lassen, wie es viele gemacht haben. Nun bekam ich ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Köln.Da wurd ich aufgefordert Angaben zu Lücken in meinem Verlauf zu machen. Weiterhin war noch ein Bogen R 240 Vertrauensschutz beigefügt. Ich ging mit dem Schreiben zu einer Beratungsstelle, wo mir ein sehr netter junger Mann behilflich war dies auszufüllen. Es wurde mir erläutert, das der VD R 240 prüft, ob man vorzeitig in Rente gehen darf. Ds ich lediglich 2 Beitragsjahre, und ca. 15 JAhre aufgrund der Berücksichtigungszeiten habe, was mir der junge Mann sehr verständlich erklärt hat, war klar, das der Bogen eigentlich überflüssig war, da selbst ein Laie erkennen konnte, das ich nicht frühzeitig in Rente gehen kann. Wir teilten somit der Stelle in Köln nur mit, das der Verlauf vollständig ist, und keine weiteren Zeiten geltend gemacht wurden. Ein paar Tage später bekam ich wieder Post. Ich wunderte mich, da ich dachte, das die Sache so eindeutig war, das eigentlich keien Rückfrage zu erwarten war. Sie kam jedoch, in Form des Bogens R 240. Eine RÜckfrage bei der DRV in KÖLN führte dazu das die zuständige Sachbearbeiterin mich ampamte, das ich ja gefälligst alles zurückschicken solle. Sie war äusserst unfreundlich und pampig. Nun frage ich sie liebe Experten.Warum schickt man einer 67 jährigen Frau, aus deren Verlauf eindeutig ersichtlich ist, und die auch noch mitteilt, das KEINE weiteren Zeiten vorhanden sind, einen Prüfbogen, deren Vorraussetzungen niemals erüllt werden können, da zu allen dort angefragten Rentenarten sämtiche Anspruchsvoraussetzungen fehlen???? Auch der Herr in der Beratungsstelle konnte den Sinn dieser Sache nicht verstehen. Warum prüft man die theoretische Möglicheikeit einer 67 jährigen frühzeitig in Rente zu gehen, wenn diese lediglich 2 Kinder erzogen hat und sonst keinen eizigen Tag Beiträge gezahlt hat ( da alles erstattet wurde ) Ich freue mich auf Ihre Antwort. Liebe Grüsse Können sie mir plausibel erklären, warum die DRV Rheinland in Köln so verfährt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach § 149 Abs. 2 und 3 SGB VI muss der Rententräger Sie über gespeicherte Daten (Versicherungsverlauf) informieren und auf eine Kontenklärung drängen. Schließlich können sich aus einer Kontenklärung naheliegende Gestaltungsmöglichkeiten für Sie ergeben. Darüber wären Sie dann zu informieren.

Nach § 149 Abs. 4 SGB VI sind Versicherte verpflichtet, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuwirken (Keine Sorge, direkte Sanktionsmöglichkeiten, zum Beispiel die Feststellung eines Bußgeldes, gibt es nicht).

Zur vollständigen Kontenklärung gehört aufgrund Ihres Geburtsdatums eben auch der Vordruck R240, selbst wenn sich daraus keine Folgen für Sie ergeben. Ebenso sicher ist auch, dass nach Ihrer Rückantwort mit der Angabe "keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten" dieser Vordruck meines Erachtens entbehrlich ist. Die Kollegin in der Sachbearbeitung ist anderer Ansicht. Letztendlich ist das aber auch das Problem der Kollegin.

Wichtig wäre mir, dass Sie wissen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es nun für eine Rentenzahlung gibt. Dies haben Sie nach eigenen Angaben bereits ausgelotet und für sich entschieden.

Wenn Sie nichts mehr tun, bekommen Sie automatisch in spätestens einem halben Jahr einen Feststellungsbescheid mit dem Hinweis, das weitere Angaben von Ihnen fehlen. Meines Erachtens kann man das dann in Ihrer Situation so lassen.

10 Antworten

Agnesam 28.07.2009 | 09:59
Hallo @Vorsicht, dies ist aber seit wenigen Tagen ein Fall des neuen § 208 SGB VI. Die fehlenden Beiträge könnten als Einmalzahlung erfolgen und die Rente beginnt sofort! Agnes
Vorsichtam 28.07.2009 | 09:46
Das ist nicht zu erklären und wohl Auswuchs von Starrsinn und Bürokratie! Aber was anderes: Sie haben 2 Kinder und keine weiteren Versicherungszeiten. Wenn es Ihnen möglich ist, würde ich mir überlegen, ob sie nicht noch für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2011 für 36 Monate frw.Beiträge von z.Zt. jährlich 955,20 Eur (mtl. 79,60 Eur) einzahlen möchten, um dann ab 01.01.2012 eine - wenn auch kleine - Altersrente von ca. 60 - 66 Eur mtl. (je nach Krankenversicherungsstatus) zu erhalten. Die Einzahlung würde sie nach spätestens 4 Jahren wieder raus haben. Sofern Sie sich altersgerecht gesund fühlen, könnte man drüber nachdenken. Diese Entscheidung sollten Sie bis spätestens Ende März 2010 treffen, sonst würden Sie ein weiteres Jahr verlieren. MfG
Waltraudam 28.07.2009 | 10:27
Von der Möglichkeit der Zahlung bin ich von dem netten jungen Mann auch informiert worden, dies kam für mich jedoch nicht in Frage. Vielen Dank trotzdem für den Hinweis. Ich fände es schön, wenn sich noch ein Experte dazu aüssern könnte. Die unfreundliche Dame der DRV in Köln teilt mir mit, das alle Rentenversicherungsträger dazu verpflichtet sind, so zu handeln. Der Her in der Beratungsstelle meinte jedoch, das er solche einen Fall weder bei der DRV Bund noch bei der DRV Knappschaft Bahn See jemals erlebt hat. Hat die unfreundliche Person die Wahrheit gesagt, das jeder Rententräger 67 jährige Menschen anschreibt, und wahllos prüft ob sie theoretisch mit 63 oder mit 60 hättein Rente gehen könnem, obwohl dazu NACHWEISLICH sömtliche Vorraussetzungen fehlen, wie Beitragszeiten,Wartezeiten.
Bescheideneram 28.07.2009 | 10:31
Das ist eine SERVICELEISTUNG der RV. Sie würden für die Kindererziehungszeiten und geringer freiwilliger Beitragszahlung eine Rente erhalten. Hätte man Ihnen das bereits im vorherigen Beratungsgespräch nahegelegt, hätten Sie vielleicht bereits mit 65 eine Rente bekommen. Evtl. können Sie eine Falschberatung bzw. eine Nichtberatung in dieser Hinsicht geltend machen. Die Beratungsgespräche werden dokumentiert. Versuchen Sie es!
Vorsichtam 28.07.2009 | 10:30
Hatte wohl zu lange Urlaub. Da ist mir dies entfallen. Ja dann, sofern vorhanden, sind´s 2865,60 Eur auf einmal und Rente ab Folgemonat der Wertstellung. Danke, Agnes! MfG
B´sonam 28.07.2009 | 10:41
Na sie machen hier ja gleich ein Fass auf.... Falschberatung bzw. Nichtberatung, tsssss... Ohne jegliche Sachkenntnis stacheln sie hier die Leute an, sehr unverständlich... Nebenbei hatte Waltraud das Beratungsgespräch nach eigenen Angaben erst mit 67, ein Rentenbeginn mit 65 aufgrund einer "Falschberatung" scheidet somit ganz offensichtlich aus.
KSCam 28.07.2009 | 11:59
Liebe Waltraud, wenn für Sie die Sache klar ist, sollten Sie einfach jede weiteren "Kontenklärungsbemühungen" der DRV ignorieren. Einfach in den Müll werfen und vergessen. So einfach kann man die Bürokratie auch aushebeln. Oder Sie schreiben noch einmal, dass Sie in dieser Sache keine weiteren Schreiben mehr wünschen....
Bescheideneram 28.07.2009 | 12:49
Da hat sich natürlich mein Beitrag erledigt. Viel Inhalt hatte der Inhalt von B`son ja nicht, um nicht zu sagen keinen... Aber wer so viel Fachkunde vorweisen kann braucht den Inhalt ja nicht. Fachkunde vs. Berufserfahrung... mehr sag ich dazu nicht
B´sonam 28.07.2009 | 13:10
Was werfen sie mir vor ? Meinen sie Ihr "Hätten sie mal, dann hätten sie vielleicht, dann könnten sie"-Beitrag war wirklich hilfreich ? Außer dass sie gleich mal pauschal eine Falschberatung in den Raum stellen kommt da auch nicht wirklich viel rüber, trotz der "Berufserfahrung"...
Waltraudam 28.07.2009 | 13:40
Vielen Dank für die vielen unterschiedlichen Reaktionen. Danke auch an den Experten. Ich habe mir bereits gedacht, und das war ja auch die Meinung des jungen Herrn in der Beratungsstelle, das es einzig und allein an der höchst unfreundlichen Dame der DRV Rheinland in Köln gelegen hat. Man kann halt wie immer im Leben Glück und Pech haben.Und ich hatte das Pech an solch eine unkompetente, unfreundliche Sachbearbeiterin gelandet bin.Jemand mit ein bisschen Verstand hätte die Sache sicher auf andere Weise erledigt. Ich bin jedenfalls froh über die Antworten, habe mich zeitweise selber für dumm erklärt, weil es für mich absolut lächerlich war.
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