1. Für Sie besteht die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beantragen, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis noch bestehen sollte.
2. Sie sollten aber vorab klären, ob es wirtschaftlich sinnvoll Arbeitslosengeld zu beziehen. Entscheidend hierbei ist, ob die monatliche Rente höher ist als das Arbeitslosengeld und ob die Rente mit oder ohne Rentenabschlag gezahlt wird.
3. Sie sollten sich somit mit Ihrem zuständigen RV-Träger in Verbindung setzen.