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Experten-Antwort

Soll Befundbericht beibringen.

von rheinländer18.12.2017 | 15:58
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Da bekommt man einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung mit der Bitte um einen ärztlichen Befundbericht vom Orthopäden. In dem Anschreiben steht "Da wir bisher gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten gemacht haben, bitten wir den beigefügten Vordrucksatz Ihren behandelnden Arzt zu übergeben und den erstellten Befundbericht möglichst innerhalb von fünf Werktagen wieder abzuholen." Also gute Zusammenarbeit will die Deutsche Rentenversicherung mit behandelnden Ärzten gemacht haben. Dies ginge nur, wenn man in dauernder Behandlung bei einen Arzt wäre, und diese Behandlung nicht vor 3,5 Jahren beendet hat. Natürlich soll der behandelnde Arzt, welcher mich schon seit 3,5 Jahren nicht mehr gesehen hat, diesen Vordruck V3214 ausfüllen und darin die Krankengeschichte der letzten 2 Jahre schildern. Sicherlich hat die Deutsche Rentenversicherung eigene Vertragsärzte, denen ich meine Befunde zukommen lasse, wären eine fast 4 Jahre alte Wirbelsäulenganzaufnahme, und eine fast 3,5 Jahre alte CT-Aufnahme einer Atlaswinkelberechnung. Denn dann könnte der Vertragsarzt der Deutschen Rentenversicherung anhand der "alten" Röntgenaufnahmen nach Aktenlage entscheiden, natürlich mit nicht aktuellen Röntgenaufnahmen. So ein Vertragsarzt muss sich ein eigenes Bild vom Patienten machen, halt auch mal Doppeluntersuchungen müssen gemacht werden, da viele behandelnde Ärzte den Patienten kranker schreiben als dieser ist. Vor allem, die Befunde von vor 3,5 Jahre sind nicht verwertbar! Und diese Befunde würde der Arzt sicherlich auch in den Befundbericht einfließen lassen, da dieser damals Fehldiagnosen gestellt hat. Gut, also Termin ausgemacht bei einen neuen Orthopäden, dieser wäre gerne bereit, für eine Untersuchung, allerdings, wenn die Deutsche Rentenversicherung neben den Vordruck V3214 noch eine spezielle Fragestellung stellt, da mich der Arzt nicht kennt, und auch nicht die Krankengeschichte der letzten 2 Jahre, mich zu untersuchen, vielleicht wieder mit einer aktuellen Wirbelsäulenganzaufnahme. Eigentlich sollten behandelnder Arzt und Gutachter 2 verschiedene Ärzte sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo rheinländer,

es ist durchaus üblich und aus meiner Sicht auch sinnvoll, dass die Rentenversicherungsträger bzw. deren Gutachter im Rahmen der Bewertung der aktuell vorliegenden Erwerbsminderung auch auf die ärztliche Einschätzung des behandelnden Arztes des Versicherten mittels eines Befundberichts zurückzugreifen, da dieser regelmäßig die Krankengeschichte und die aktuelle gesundheitliche Situation des Versicherten sehr gut einschätzen/wiedergeben kann. Soweit dies in Ihrem konkreten Einzelfall nicht sinnvoll erscheint, weil der „behandelnde Arzt“ Sie zuletzt vor 3,5 Jahren behandelt hat, sollten Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, damit er entsprechend darauf reagieren kann. Im Rahmen dieses Forums kann ich leider keine abschließende Klärung des Sachverhalts bewirken.

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11 Antworten

rheinländeram 18.12.2017 | 16:44
@Genervter, ich war heute bei meinen Rentenversicherungsträger, die in Köln in der Hülchrather Straße können mir nicht helfen, da die keinen Zugriff auf die Daten in Berlin haben. Die in Köln in der Lungengasse haben zwar im Gebäude Ärzte, die wollen mich nicht untersuchen. Vielleicht sollte mir die Deutsche Rentenversicherung Bund ein Ticket bezahlen, vor Ort in Berlin kann man viel mehr klären als immer alles schriftlich oder telefonisch, aber bitte dann, ein Lufthansa-Ticket, jeweils für hin und zurück.
Genervteram 18.12.2017 | 16:07
Gut gebrüllt Löwe! Und was erwarten Sie hier vom Forum? Es ist doch wohl mehr als offensichtlich, dass Sie das direkt mit Ihrem zuständigen Rententräger klären müssen!
Jens Spahnam 19.12.2017 | 19:01
@Genervter, ich war heute bei meinen Rentenversicherungsträger, die in Köln in der Hülchrather Straße können mir nicht helfen, da die keinen Zugriff auf die Daten in Berlin haben. Die in Köln in der Lungengasse haben zwar im Gebäude Ärzte, die wollen mich nicht untersuchen. Vielleicht sollte mir die Deutsche Rentenversicherung Bund ein Ticket bezahlen, vor Ort in Berlin kann man viel mehr klären als immer alles schriftlich oder telefonisch, aber bitte dann, ein Lufthansa-Ticket, jeweils für hin und zurück.
Aber sonst geht es Ihnen gut?
Jetzt schon zu vile Glühwein gesoffen?
Jens Spahnam 19.12.2017 | 19:52
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
@Genervter, ich war heute bei meinen Rentenversicherungsträger, die in Köln in der Hülchrather Straße können mir nicht helfen, da die keinen Zugriff auf die Daten in Berlin haben. Die in Köln in der Lungengasse haben zwar im Gebäude Ärzte, die wollen mich nicht untersuchen. Vielleicht sollte mir die Deutsche Rentenversicherung Bund ein Ticket bezahlen, vor Ort in Berlin kann man viel mehr klären als immer alles schriftlich oder telefonisch, aber bitte dann, ein Lufthansa-Ticket, jeweils für hin und zurück.
Aber sonst geht es Ihnen gut?
Jetzt schon zu vile Glühwein gesoffen?
...so langsam offensichtlich, dass Sie davon nicht einen Tropfen abgeben wollen, aber damit bereits zu kleckern anfangen - sehen Sie beizeiten zu, dass Sie noch fehler- und spuckfrei das nächste Taxi erreichen ;-) Gruß w.
Da haben wir ihn wieder den Wolfgang! Der Wolfgang einfach ein netter Kerl.Witzig wie eh und jeh.
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