Hallo rheinländer,
es ist durchaus üblich und aus meiner Sicht auch sinnvoll, dass die Rentenversicherungsträger bzw. deren Gutachter im Rahmen der Bewertung der aktuell vorliegenden Erwerbsminderung auch auf die ärztliche Einschätzung des behandelnden Arztes des Versicherten mittels eines Befundberichts zurückzugreifen, da dieser regelmäßig die Krankengeschichte und die aktuelle gesundheitliche Situation des Versicherten sehr gut einschätzen/wiedergeben kann. Soweit dies in Ihrem konkreten Einzelfall nicht sinnvoll erscheint, weil der „behandelnde Arzt“ Sie zuletzt vor 3,5 Jahren behandelt hat, sollten Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, damit er entsprechend darauf reagieren kann. Im Rahmen dieses Forums kann ich leider keine abschließende Klärung des Sachverhalts bewirken.