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Experten-Antwort

Sonderurlaub bei Hochzeit

von Markus Pispers11.04.2016 | 09:55
1674 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin gerade in einer beruflichen Reha (Kostenträger DRV Bund) und werde bald heiraten. Gibt es einen Anspruch auf ein oder zwei Tage Sonderurlaub für Rehabilitanden so wie es "normale" Angestellte auch haben? Herzlichen Dank für die Rückmeldungen. Grüße Markus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus Pispers,

einen gesetzlich geregelten Sonderurlaubsanspruch gibt es für derartige Fälle nicht. Hinsichtlich einer evtl. möglichen sonstigen Freistellung sollten Sie sich direkt mit Ihrem Maßnahmeträger in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Charlyam 11.04.2016 | 11:39
Eine ähnliche Frage wurde 2011 beantwortet: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
???am 11.04.2016 | 10:57
Nein. Das ist übrigens auch bei "normalen" Arbeitnehmern nicht die Regel.
Schorscham 11.04.2016 | 19:30
Als "Umschüler" sind Sie eben nicht mit "normalen" Angestellten vergleichbar, sondern eher mit "normalen" Auszubildenden. Und da Azubis etwas lernen SOLLEN und meistens auch WOLLEN, gefährdet jede außerplanmäßige Fehlzeit das Ausbildungsziel, was man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. (Zumal Erwachsenen-Ausbildungen ohnehin stark verkürzt sind!) MfG
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