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Experten-Antwort

Sonderzahlung bei Minijob und EMR

von Honig im Kopf05.08.2017 | 16:06
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3 Antworten

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Hallo Zusammen, ich bekomme die volle EM Rente auf Zeit und habe einen angemeldeten Minijob. Ich arbeite weniger als 3 Stunden am Tag für einen Sportverein und bekomme dafür 450,- € monatlich. Der Verein möchte mir eine Art Sonderzahlung zukommen lassen, ohne das ich dafür arbeite. Ist das möglich und wenn, wie muss das der Verein "deklarieren"? Vielen Dank im Voraus!!! LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wie die Beiträge im Forum bereits erklärten, stellt die Sonderzahlung ja keine Änderung bei den übrigen Arbeitszeiten und Bedingungen dar, so dass diese für die EM-Rente grundsätzlich unschädlich sein wird.

Allerdings, sofern hierdurch die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € im Kalenderjahr überschritten werden sollte, würde dies bei der EM-Rente zu einer Kürzung führen.

Ob es sich bei der „Art der Sonderzahlung“ um steuerlich und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt kann so hier im Forum nicht pauschal beantwortet werden. Welche Möglichkeiten hier bestehen könnten, kann eventuell dem folgenden LINK entnommen werden:

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Menu.do?expand=Erster%20Abschnitt%20(%A7%A7%201-18h)%203%2057

Wie dies der Verein dann „deklarieren“ muss, könnte Ihr Verein z.B. bei Ihrer Krankenversicherung, als ggfs.dann zuständiger Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abklären lassen.

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2 Antworten

Fortitude oneam 05.08.2017 | 16:53
Hallo Honig im Kopf, sicherlich erhalten Sie die volle EMR aus medizinischen Gründen und es ist keine Arbeitsmarktrente. Nach dem neuen Flexirentengesetz ab 01 ü7.2017 liegt die Hinzuverdienstgrenze jährlich bei 6.300 Euro. Ihr Sportverein kann die Sonderzahlung entweder auf Ihr Konto überwiesen oder Bar auszahlen. Alles was über die Hinzuverdienstgrenze liegt wird zu 40% auf Ihre Rente angerechnet. Bitte Bedenken Sie laut Rentenbescheid müssen Sie Ihre Mitteilungspflichten und Mitwirkungspflichten nachkommen. Mfg
Klugpuperam 05.08.2017 | 17:34
Es gibt zwei Punkte, die es in Sachen Rente zu beachten gibt: 1. Arbeitszeit: Weniger als 3 Std. tgl. daher kein Problem. 2. Entgelt: Wenn im Jahr 6300 EUR eingehalten werden, dann auch kein Problem. Wie die Prämie "heißt", ist egal. Es bleibt aber die Frage, ob eventuell die Grenzen der Geringfügigkeit durch die Sonderzahlung überschritten werden.
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