Jede Entscheidung des Rentenversicherungsträger kann überprüft werden. Sie haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Sollte die Frist bereits abgelaufen sein, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Überprüfung zu stellen. Dieser Überprüfung des Antrags sind entsprechende medizinische Unterlagen, z. B. Ihres Hausarztes, beizufügen.