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Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung

von Lautbloch21.10.2010 | 20:09
7517 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Habe die Leistungsbeurteilung der DRV vorliegen,die mir auf Antrag zugeschickt wurde. Kann es sein,das hier nur Standard Texte verwendet werden ? Beispiel: Nur leichte Arbeiten / zeitweise im Stehen im Sitzen und im Gehen. Leichte Tätigkeiten in wechselnder Körperhaltung ohne schweres Heben,häufiges Bücken usw. Und vor allem nicht unter Zeitdruck. Und damit bin ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Std einsetzbar. Jetzt meine Frage: Wo auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es Tätigkeiten, wo diese Einschränkungen akzeptiert werden ? Soll ich das einer Leihfirma vorlegen ? Sollte ich eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit beantragen,wohin könnte man mich verweisen ? Oder genügt hier eine abstrakte Verweisung,also eine Verweisung in eine Tätigkeit die es auf dem Arbeitsmarkt nicht gibt, oder höchsten in den Köpfen unserer Politiker sprich Ursula von der Lügen oder wie heißt die gute Frau nochmal ? In meinem erlernten Beruf bin ich dagegen nur 3 bis unter 6 Std einsetzbar. Mein Geburtsjahr liegt vor 1961.

11 Antworten

Nixam 22.10.2010 | 11:08
Eine Leistungsbeurteilung gibt es in jedem Entlassungsbericht zu lesen. Und natürlich wurde hier nur Standardtext verwendet durch Ankreuzen auf dem Entlassungsbericht. Wenn Lautbloch über 6 Stunden einsetzbar ist, kann er das mit der Rente wegen Erwerbsminderung vergessen. Nix
Lautblocham 22.10.2010 | 11:37
Hier wurde nicht nur angekreutzt,sondern auch noch unter Nr. 3 des Leistungsbildes genau beschrieben. Zudem war es ein Leistungsbild, das wegen dem Antrag auf berufliche Reha angefertigt wurde. Aber nochmal: Müssen diese Einschränkungen bei einer Verweisung berücksichtigt werden ? Und wenn nicht, kann ich dagegen gerichtlich vorgehen ? Wie gesagt: Möglicherweise kommt der Berufsschutz zum tragen.
Lautblocham 22.10.2010 | 11:57
Normalerweise hätte ich dieses Leistungsgutachten von der DRV auch nicht erhalten. Ich war selber ein wenig uberrascht, was ich alles nicht darf und kann. Aber der Arzt muss es ja besser wissen.
Lautblocham 22.10.2010 | 11:45
Selbst wenn ich bei der Wertigkeit des Berufes ganz unter angesiedelt bin, wo gibt es eine Tätigkeit die ich unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen Einschränkungen ohne gesundheitlichen Schaden ausführen kann. Zeitarbeitsfirmen nehmen grundsätzlich keine Rücksicht, denn die wollen ihre Kunden nicht vergraulen.
Lautblocham 23.10.2010 | 12:13
Ich habe 30 Jahre in der Industrie Nachtdienst gemacht, nicht als Pförtner, sondern als Vorarbeiter mit Vorgesetztenbefugnis in der Industrie. Kann aber leider in diesem Beruf keine mehrjährige Ausbildung vorweisen. Ich wüßte auch nicht, welche Berufsausbildung in dieser Tätigkeit erforderlich gewesen wäre.
Lautblocham 23.10.2010 | 12:06
Diese Jobs hat es vor 30 Jahren noch gegeben. Haben Sie schon mal gesehen,was auf einem Parkplatz abgeht und in einer sogenannte Pförtnerbude. Da ist wirklich Stress,es sei denn man hat Nachtdienst. Und Nachtsdarf ich nicht mehr arbeiten.
Machts Sinnam 21.10.2010 | 21:47
Zitat von Lautbloch anzeigen
... also mir fällt da auf Anhieb der öffentliche Dienst ein - hi, hi ! Im Ernst: Für die BU hängen die Verweisungsmöglichkeiten vom Ausgangsberuf ab. Aber dazu ist dem Beitrag nichts zu entnehmen - vielleicht Sarkast? Und für die EU ist wäre die Einschätzung der Verleihbranche wohl gar nicht schlecht. Wieso hat die DRV eine Leistungsbeurteilung vorgenommen, wenn eine Rente wegen BU / EU noch gar nicht beantragt ist? Gruß! Machts Sinn
Machts Sinnam 22.10.2010 | 11:29
..., denn das ist doch gerade die Frage und dabei geht es um die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Welche Tätigkeiten passen zu den erwähnten Leistungseinschränkungen - insbesondere zu "vor allem nicht unter Zeitdruck"? Und Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit ist nach dem bisherigen Informationsstand bei weitem noch nicht ausgeschlossen - denn gerade eine abstrakte Verweisung ist nicht ausreichend, sondern eine konkrete Betrachtung erforderlich. Gruß! Machts Sinn
Machts Sinnam 22.10.2010 | 11:43
Zitat von Lautbloch anzeigen
... ganz eindeutig! Aber: die politischen Absichten, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, könnten einen Strich durch die Rechnung machen, denn davon sind auch die Gerichte nicht frei .... Gruß! Machts Sinn
Stefannnam 23.10.2010 | 01:05
Zitat von Lautbloch anzeigen
Wichtig zu wissen : Es kommt bei einer Vielzahl von Einschränkungen nicht darauf an ob es freie Arbeitsplätze gibt die man mit diesen Einschränkungen finden kann. Es muss nur Arbeitsplätze geben , wenn die alle belegt sind ist das das "Problem" der Arbeitslosenversicherung. Und es gibt eine Vielzahl von Tätigkeiten die ohne Zeitdruck ausgeübt werden können, z.B. Telefonist (man kann immer nur mit einer Person telefonieren) , Aufseher , Parkplatzüberwacher , Museumsführer , Pförtner, Kinokartenabreisser oder bestimmte Tätigkeiten in der Industrie (es gibt da Jobs bei denen man nur die Maschine überwacht und die halt für jedes Teil ne halbe Stunde braucht) .
Stefannnam 23.10.2010 | 15:50
Zitat von Lautbloch anzeigen
Ich dachte an große Parkhäuser in denen jemand dasitzt und die Monitore überwacht. Und Industriearbeiter die ohne Zeitdruck arbeiten gibt es ganz sicher. Ob sich das mit den anderen Einschränkungen verträgt muss man erstmal sehen , aber ich wollte nur Tätigkeiten aufführen die ohne Zeitdruck entstehen. Heisst es übrigens wirkilch "ohne Zeitdruck" oder doch nicht eher "ohne übermäßigen Zeitdruck" ? Mir fallen noch Registrator, Museumsaufseher, Ordnungsamtsmitarbeiter (Strafzettel aufschreiben), Müllwagenfahrer und Kassierer an Theaterkassen beim Vorverkauf (da geht es üblicherweise nicht so stressig zu) , Mitarbeiter bei der Aktenvernichtung, Sargträger , Leichenwäscher, Zigarettenautomatenauffüller, Telefonist und Schaffner ein . Und welchen dieser Jobs gibt es nicht ? Es geht hier um die volle EM-Rente , für Berufsunfähigkeitsrente gilt was ganz anderes.
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