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Experten-Antwort

Sozialmedizinischer Dienst

von ?!:26.05.2018 | 00:23
631 Ansichten
5 Antworten

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Jeder Klient hat das Recht, dass der Sozialmedizinischer Dienst den Klienten persönlich sieht. Ich lasse es nicht gelten, um Kosten zu sparen, dass man nach Aktenlage entscheidet.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.05.2018 | 11:22

Hallo ?!,

es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Sozialmedizinische Dienst eine persönliche Begutachtung durchführt. Sind die vorliegenden ärztlichen Unterlagen aussagekräftig genug, kann eine Entscheidung nach Aktenlage erfolgen.

Im Rahmen des Rentenverfahrens werden die im Antrag angegebenen Ärzte angeschrieben und um Übersendung der aktuellen Befunde gebeten, so dass man davon ausgehen kann, dass die sozialmedizinische Einschätzung anhand der aktuell vorliegenden Fakten erfolgt.

Reichen dem SMD diese Unterlagen nicht aus, wird er entweder ein fachärztliches Zusatzgutachten anfordern oder eine persönliche Begutachtung veranlassen.

4 Antworten

Schadeam 26.05.2018 | 07:43
Aus welcher Vorschrift leiten Sie dieses Recht ab? M.E. Steht das nirgends geschrieben, dass der med. Dienst jeden Antragssteller sehen "muss". Ob Sie das gelten lassen oder nicht ist dem Gesetzgeber im Allgemeinen und dem med. Dienst im Besonderen relativ egal.
?!:am 26.05.2018 | 11:58
Alte Befunde sind nicht mehr Aussagefähig. Besser wäre es, eine neue Wirbelsäulenganzaufnahme zu machen.
Schadeam 26.05.2018 | 12:17
dann geh doch zu netto - nein natürlich zum Facharzt und lass die Wirbelsäule fotografieren wenn du das willst. Notfalls auf eigene Kosten. Kannst du als freier Bürger dieses Landes doch jederzeit machen. Was hat der med. Dienst damit zu tun? Was soll der Beitrag hier im Forum?
!?am 27.05.2018 | 08:17
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