Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo ?!,
es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Sozialmedizinische Dienst eine persönliche Begutachtung durchführt. Sind die vorliegenden ärztlichen Unterlagen aussagekräftig genug, kann eine Entscheidung nach Aktenlage erfolgen.
Im Rahmen des Rentenverfahrens werden die im Antrag angegebenen Ärzte angeschrieben und um Übersendung der aktuellen Befunde gebeten, so dass man davon ausgehen kann, dass die sozialmedizinische Einschätzung anhand der aktuell vorliegenden Fakten erfolgt.
Reichen dem SMD diese Unterlagen nicht aus, wird er entweder ein fachärztliches Zusatzgutachten anfordern oder eine persönliche Begutachtung veranlassen.
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