Grundsätzlich ist die Aussage von Hase richtig, dass in solchen Fällen das sogenannte "Rentnerprivileg" angewandt wird.
Sofern das Scheidungsverfahren noch nicht eingeleitet worden ist, sollte jedoch beachtet werden, dass ab dem 01.09.2009 das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs eingeführt werden soll.
In den darin enthaltenen Regelungen soll dann unter anderem dieses Rentnerprivileg abgeschafft werden.
Die Neuregelung tritt allerdings nur für die Fälle in Kraft die ab dem 01.09.2009 bei den Familiengerichten eingeleitet werden. --> Also keine Angst für diejenige, die noch nach dem alten Recht den Scheidungsantrag gestellt haben.