Hallo C. Böttcher,
ich würde Ihnen zu einem Statusfeststellungsverfahren raten. Dies hat auch rechtliche Gründe, da Sie einen Bescheid erhalten und gegen diesen ggf. auch rechtliche Mittel einlegen könnten.
http://www.clearingstelle.de/antrag-statusfeststellung-gesellschafter-geschaeftsfuehrer.html