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Experten-Antwort

Statusfeststellung notwendig?

von C. Böttcher10.01.2017 | 09:38
1191 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, es geht hier um eine GmbH & Co KG und um die sozialrechtliche Beurteilung der beiden Kommanditisten, die n i c h t Geschäftsführer der GmbH sind, lediglich jeweils zu 50% an der KG beteiligt sind. Muss eine Statustfeststellung durch geführt werden oder ist das Blödsinn, weil sie mit diesem Status auf alle Fälle frei sind?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo C. Böttcher,

ich würde Ihnen zu einem Statusfeststellungsverfahren raten. Dies hat auch rechtliche Gründe, da Sie einen Bescheid erhalten und gegen diesen ggf. auch rechtliche Mittel einlegen könnten.

http://www.clearingstelle.de/antrag-statusfeststellung-gesellschafter-geschaeftsfuehrer.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klugpuperam 10.01.2017 | 10:39
Hallo C. Böttcher. Die folgenden Ausführung gelten nur, wenn die Personen auch mitarbeiten. Solange Restzweifel über den Status bestehen, sollten Sie das Angebot der Clearingstelle in Anspruch nehmen. Spätestens nach vier Jahren findet eine Betriebsprüfung statt. Wenn Ihnen das Risiko von Beitragsnachforderungen ggf. mit Säumniszuschlägen genehm ist, dann verzichten Sie auf das Clearingverfahren. Ich persönlich würde sagen, im Zweifel lieber ein Clearingverfahren zuviel als eines zu wenig.
Robam 10.01.2017 | 11:09
Alternativ können Sie auch ein Statusfeststellungsverfahren bei der zuständigen Krankenkasse durchführen. Ansonsten warten Sie die Betriebsprüfung ab und sehen was passiert.
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