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Steigerung Hinzuverdienstgrenze

von Isabell27.06.2009 | 13:53
1214 Ansichten
13 Antworten

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Hallo. Ich bekomme eine teilweise EM-Rente. Ich hab die Mindesthinzuverdienstgrenze von 869,40 Euro. Auf wieviel steigt die Hinzuverdienstgrenze ab dem 1. Juli an? Gruß

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Agnes,

werden wir tun und nachlegen: Am Montag steht unser "Thema der Woche" ganz unter dem Zeichen der Rentenänderungen ab Juli.

Gruß

Ihre Redaktion

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Da der Hinzuverdienst gem. 96a SGB VI an die Bezugsgröße gekoppelt ist, verändert sie sich zum 01.07.2009 nicht. Es verbleibt bei Ihnen bei den 869,40 EUR.

11 Antworten

Isabellam 27.06.2009 | 14:07
... ich lebe in den alten Bundesländern.
LSam 27.06.2009 | 16:38
Userin Isabell, leider ist es nicht immer möglich unter dem Gesichtspunkt: "Mit den geringsten persönlichen Angab das Maximum an Informationen zu erfahren" Fragen beantwortet zu bekommen. Der geringste Hinzuverdienst wären die anrechnungsfreien 400€ im Monat. Alle anderen Verdienstgrenzen, die in Ihrem Rentenbescheid in Anlage 19 stehen, basieren auf errechneten Entgeltpunkten und einem Faktor, der als Durchschnitt aus den letzten drei vollen Kalenderjahre vor Rentenbeginn ermittelt wurde. Bin der Meinung, dass man ohne die Angabe der ermittelten Entgeltpunkte, falls Minderungen enthalten sind, die nach Minderung und der Angabe des Faktors, eine zufriedenstellende Beantwortung nicht möglich ist.
Isabellam 27.06.2009 | 17:16
Dann ist die Überschrift dieses Artikels doch sehr irreführend: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die Überschrift lautet: "Zum 1. Juli steigen nicht nur die Renten, sondern auch die Hinzuverdienstgrenzen für Ruheständler und Erwerbsgeminderte."
Agnesam 27.06.2009 | 17:03
Hallo Isabell, Sie haben völlig Recht. Die Anwort von @LS ist falsch. Die Hinzuverdienstgrenze ändert sich ab 1.7. nicht. Sie wird für das ganze Jahr jeweils ab 1.1. festgestellt. (Diese Regelung gilt ab 1.1.2008) Agnes
Isabellam 27.06.2009 | 16:58
Ich denke Sie irren sich da. Es gibt Mindesthinzuverdienstgrenzen. Nachzulesen z.B. hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15834/SharedDo… ... und diese Mindesthinzuverdienstgrenzen sind für alle gleich.
Agnesam 27.06.2009 | 17:37
Hallo Isabell, Sie haben völlig recht. Die Änderung im Gesetz hat man wohl nicht beachtet!! § 96a SGB VI bis 31.12.2007: (2) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 1. bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung a) in voller Höhe das 20,7fache, b) in Höhe der Hälfte das 25,8fache des aktuellen Rentenwerts (§ 68) vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung, mindestens mit 1,5 Entgeltpunkten § 96a SGB VI ab 1.1.2008: (2) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 1. bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung a) in voller Höhe das 0,23fache, b) in Höhe der Hälfte das 0,28fache der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung, mindestens mit 1,5 Entgeltpunkten Der aktuelle Rentenwert ändert sich jeweils zum 1.7., die Bezugsgröße zum 1.1. Agnes
Agnesam 27.06.2009 | 17:42
Vielleicht überprüft die Redaktion den Artikel
-_-am 28.06.2009 | 20:47
Diese Aussage ist richtig: "Aus jedem Rentenbescheid ergibt sich der zulässige individuelle Hinzuverdienst, der sich an der Höhe des vor Rentenbeginns bezogenen Gehaltes orientiert und sich während des laufenden Rentenbezugs erhöht. Der genaue Betrag ergibt sich dann aber nicht aus den jährlichen Mitteilungen über eine Rentenanpassung, sondern muss beim Rententräger erfragt werden." Alle Werte finden Sie unter: http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/dukumente/2009-06…
-_-am 28.06.2009 | 21:03
Alle Werte finden Sie unter: http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/dukumente/2009-06… Vielleicht kann die Redaktion auf diesen Link hinweisen.
Agnesam 29.06.2009 | 08:04
"Diese Aussage ist zwar richtig", trifft aber die Frage von @Isabell nicht. Für @Isabell kommt nur die Mindesthinzuverdienstgrenze in Betracht. Abgesehen davon ändert sich der Wert zum 1.7. eben nicht (alte Bundesländer). Agnes
-_-am 29.06.2009 | 19:00
Eben deshalb mein Hinweis auf den Link! Dort ist das nachlesbar.
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