Nachdem der Renten Service keine Vorschusszahlung leistet, wird das Sterbevierteljahr im Rahmen der Witwenrentenzahlung vom Rentenversicherungsträger ausbezahlt. Ihre Tante muss daher schnellstmöglich den Witwenrentenantrag stellen. Wir empfehlen Ihrer Tante sich unverzüglich mit einer Auskunft- und Beratungsstelle in Verbindung zu setzen.