Hallo Cesaro,
für die Besteuerung der Altersrente ist grundsätzlich weiterhin der Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente maßgebend, wenn die Altersrente unmittelbar auf die Erwerbsminderungsrente folgt.
Weitere Informationen zur Rentenbesteuerung erhalten Sie auch unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_02_rentenbesteuerung_wer_wieviel_zahlt_node.html