Nur wenn die Einnahmen laut Einkommensteuerbescheid als gewerbliche Einnahmen versteuert wurden (selbständige Tätigkeit)
Kapitaleinkünfte spielen für die Prüfung des Hinzuverdienstes keine Rolle.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Nur wenn die Einnahmen laut Einkommensteuerbescheid als gewerbliche Einnahmen versteuert wurden (selbständige Tätigkeit)
Kapitaleinkünfte spielen für die Prüfung des Hinzuverdienstes keine Rolle.
Danke edyIm Formular wird nach dem Zuverdienst neben der Altersrente gefragtHallo edy, in Ihrem Fall ist beides kein Hinzuverdienst (da keine gewerblichen Einnahmen). Gruß w.
Danke edyIm Formular wird nach dem Zuverdienst neben der Altersrente gefragtHallo edy, in Ihrem Fall ist beides kein Hinzuverdienst (da keine gewerblichen Einnahmen). Gruß w.
Danke edyIm Formular wird nach dem Zuverdienst neben der Altersrente gefragtHallo edy, in Ihrem Fall ist beides kein Hinzuverdienst (da keine gewerblichen Einnahmen). Gruß w.
Danke edyIm Formular wird nach dem Zuverdienst neben der Altersrente gefragtHallo edy, in Ihrem Fall ist beides kein Hinzuverdienst (da keine gewerblichen Einnahmen). Gruß w.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.