Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Stichtag Entgeltpunkte Ost

von Airean18.11.2015 | 20:34
1203 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe bis 1989 im Beitrittsgebiet gelebt, ab 1990 in den alten Bundesländern. Für meine Beiträge in der DDR erhalte ich also keine Entgeltpnkte ( Ost) sondern Entgeltpunkte (" West"). Werden die Verdienste trotzdem mit dem Faktor aus Anlage 10 hochgerechnet wie bei der Berechnung der Entgeltpunkte ( Ost) ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Entgeltpunkte für Zeiten im Beitrittsgebiet werden nach dem SGB VI ermittelt, indem der Verdienst mit dem Wert der Anlage 10 vervielfältigt und dann durch das Durchschnittsentgelt des entsprechenden Jahres geteilt wird. Erst nach der Ermittlung der Entgeltpunkte erfolgt die Zuordnung, ob diese als Entgeltpunkte oder als Entgeltpunkte Ost bewertet werden.

Zeiten im Beitrittsgebiet vor dem 19.05.1990 sind als Entgeltpunkte Ost zu bewerten, es sei denn, der gewöhnlichen Aufenthalt war am 18.05.1990 im Bundesgebiet ohne das Beitrittsgebiet. Zeiten im Beitrittsgebiet ab dem 19.05.1990 werden grundsätzlich mit Entgeltpunkten Ost bewertet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 18.11.2015 | 21:30
Hallo Airean, Ja. Hochgerechnet wird immer für DDR-Entgelte bzw. für Zeiten im Beitrittsgebiet. Das ist eben der Sinn der Stichtagsregelung, dass bei Zuzug Ost-West ab 18.05.1990 nur noch EP Ost entstehen, die einen kleineren aktuellen Rentenwert (27,05 €) haben, während die Entgeltpunkte "West" den höheren (29,21 €) haben. Zum damaligen Zeitpunkt wurden die DDR-Zeiten aber noch in FRG-Zeiten 'umgerechnet', so als wäre die Beschäftigung im Westen ausgeübt worden mit entsprechender Zuordnung der West-Entgelte ...noch ein paar Wochen/Monate länger und alle DDR-Rentner wäre rübergemacht :-) Deswegen wurde in dem damaligen Staatsvertrag BRD/DDR diese Regelung aufgenommen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026