Sehr geehrter Herr Schort,
im Bereich der Rentenversicherung werden Schlichtungsverfahren über eine/n Ombudsfrau/mann nicht praktiziert.
Im Falle einer ablehnenden Entscheidung/Streitfall gibt es das vorgesehene Widerspruchsverfahren mit ggf. anschließendem Gerichtsverfahren.