Hallo,
wie von W*lfgang geschildert, besteht Ihr Waisenrentenanspruch durchgehend weiter, wenn Sie nach Abbruch Ihres Studiums innerhalb von vier Kalendermonaten ein weiteres Studium aufnehmen. Beträgt die Unterbrechung mehr als vier volle Monate besteht ein Anspruch erst wieder mit Beginn der neuen Ausbildung.